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Die Bezeichnung geht auf das antike „ministeriales“ zurück, womit im Römischen Kaiserreich freie Palastbedienstete, die vor allem für die Verpflegung des Kaiserhofes zuständig waren, bezeichnet wurden. Die Bedeutung des Begriffes wandelte sich im Laufe der Jahrhunderte bis hin zum Ministeramt der Gegenwart.
 
Die Bezeichnung geht auf das antike „ministeriales“ zurück, womit im Römischen Kaiserreich freie Palastbedienstete, die vor allem für die Verpflegung des Kaiserhofes zuständig waren, bezeichnet wurden. Die Bedeutung des Begriffes wandelte sich im Laufe der Jahrhunderte bis hin zum Ministeramt der Gegenwart.
 
==Ministerialen des Erzstiftes Salzburg==
 
==Ministerialen des Erzstiftes Salzburg==
Soweit es sich bei den Ministerialen um Edelfreie handelte,  traten sie aus freiem Willen oder unter Druck in die Dienste des Erzstiftes über, oder sie fielen wie unter Erzbischof Eberhard II. von Regensburg, anlässlich des Erlöschens von Adelsgeschlechtern gemeinsam mit deren Nachlass an das Erzstift.
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Soweit es sich bei den Ministerialen um Edelfreie handelte,  traten sie aus freiem Willen oder unter Druck in die Dienste des Erzstiftes über, oder sie fielen wie unter Erzbischof Eberhard II. von Regensburg, anlässlich des Erlöschens von Adelsgeschlechtern, gemeinsam mit deren Nachlass an das Erzstift.
    
Während der Regierungszeit des Erzbischofs [[Konrad I. von Abensberg]] (1106 – 1147) scheinen erstmals die großen Salzburger Ministerialengeschlechter mit der namentlichen Bezeichnung nach ihren Stammburgen auf. Sie gewinnen in der Folge Anteil an bedeutenden politischen Entscheidungen und bezeugen Urkunden über wichtige Beschlüsse und Verträge. Selbst bisher hochfreie Adelsangehörige übernehmen nun mit ihrem Eintritt in die bischöfliche Ministerialität Erbe und Aufgaben des hochfreien Adels.
 
Während der Regierungszeit des Erzbischofs [[Konrad I. von Abensberg]] (1106 – 1147) scheinen erstmals die großen Salzburger Ministerialengeschlechter mit der namentlichen Bezeichnung nach ihren Stammburgen auf. Sie gewinnen in der Folge Anteil an bedeutenden politischen Entscheidungen und bezeugen Urkunden über wichtige Beschlüsse und Verträge. Selbst bisher hochfreie Adelsangehörige übernehmen nun mit ihrem Eintritt in die bischöfliche Ministerialität Erbe und Aufgaben des hochfreien Adels.
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