Johann Hirnsperger: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Übernahme der Assistentenstelle am Lehrstuhl für Kirchenrecht bei Prof. [[Johann Paarhammer]] begann [[1983]] seine universitäre Laufbahn. Nach der Promotion an der [[Universität Salzburg]] [[1978]] und der Habilitation [[1993]] in Salzburg ist er seit [[1995]] Professor für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und Mitglied der österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht. | Mit der Übernahme der Assistentenstelle am Lehrstuhl für Kirchenrecht bei Prof. [[Johann Paarhammer]] begann [[1983]] seine universitäre Laufbahn. Nach der Promotion an der [[Universität Salzburg]] [[1978]] und der Habilitation [[1993]] in Salzburg ist er seit [[1995]] Professor für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und Mitglied der österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht. | ||
Während der Arbeiten an seinem Habilitationsprojekt zu den Statuten des [[Salzburger Domkapitel]]s in der frühen [[Neuzeit]] wirkte er auch als Diözesanrichter und Ehebandverteidiger am [[Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg]]. | Während der Arbeiten an seinem Habilitationsprojekt zu den Statuten des [[Salzburger Domkapitel]]s in der frühen [[Neuzeit]] wirkte er auch als Diözesanrichter und Ehebandverteidiger am [[Erzbischöfliches Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg|Erzbischöflichen Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg]]. | ||
Seit [[24. September]] [[2022]] ist er Ehrenkanonikus des [[Salzburger Domkapitel]]s. | Seit [[24. September]] [[2022]] ist er Ehrenkanonikus des [[Salzburger Domkapitel]]s. | ||