Erbausfergenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen.
 
Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen.
  
Dieses Recht machten sich die Bürger der Stad [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts. Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Uladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]], [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte.
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Dieses Recht machten sich die Bürger der Stad [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts.
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Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Uladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt.
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Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]], [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte.
  
 
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch sondern andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr [[1495]] und Kaiser Karl V. [[1530]] bestätigt.
 
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch sondern andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr [[1495]] und Kaiser Karl V. [[1530]] bestätigt.
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===Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter===
 
===Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter===
 
Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen:
 
Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen:
* Das ''Gutrater''sche Lehen war seit [[1278]] im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]]
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* Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]]
* Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]] über.
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* Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die. [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]] über.
** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof Johann Jakob seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen.
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** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen.
 
** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]].
 
** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]].
 
** Nach dessen Tode belehnte im Jahr [[1618]] Erzbischof [[Markus Sittikus von Hohenems]] den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu [[St. Gilgen|Wartenfels]] Thomas [[Perger von Emslieb]].
 
** Nach dessen Tode belehnte im Jahr [[1618]] Erzbischof [[Markus Sittikus von Hohenems]] den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu [[St. Gilgen|Wartenfels]] Thomas [[Perger von Emslieb]].
 
** Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1694]] das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons [[Dückher von Haßlau|Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl]].
 
** Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1694]] das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons [[Dückher von Haßlau|Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl]].
* Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rath und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb.
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* Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb.
 
* Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten.
 
* Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten.
 
==Erbnaufergen==
 
==Erbnaufergen==

Version vom 8. Mai 2011, 00:37 Uhr

Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Erzstiftes Salzburg.

Name

Ferg war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.

Arten

Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen

  • den Ausfergen, die auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen brachten, und
  • den Naufergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach Passau in den Tümpfel schifften.

Erbausfergenamt

Entstehung

Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen.

Dieses Recht machten sich die Bürger der Stad Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts.

Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof Uladislaus im Jahr 1267 auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.

Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich, Pilgrim II. und Gregor (13961403) nach und nach die Schiffherrenrechte.

Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch sondern andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.

Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf acht Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold, dann auf drei: die Gutrater, Gold und Pödl. Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.

Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter

Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:

Erbnaufergen

Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.

Siehe auch

Siehe auch den Artikel "Salzachschifffahrt".

Quellen

  • J(ohann) Andreas Schmeller: Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil, J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
  • Lorenz Hübner, Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
  • Johann Bernard Zezi: Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801, S. 53.