Mit dem '''Sühnebrief''', der am [[20. April]] [[1287]] von Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] erlassen wurde, wurden den Bürgern Salzburgs erstmals klar umrissene Rechte zugestanden. Er ist somit das älteste [[Salzburger Stadtrecht]].
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Mit dem '''Sühnebrief''', der am [[20. April]] [[1287]] von Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] erlassen wurde, wurden den Bürgern Salzburgs erstmals klar umrissene Rechte zugestanden. Er ist somit das älteste bekannte [[Salzburger Stadtrecht]].