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==Geschichte==
 
==Geschichte==
Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf-und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die Ministerialen aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.
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Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf-und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die [[Ministerialen]] aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.
    
Aus der Regierungszeit des Erzbischofs [[Friedrich V. von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten. Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] werden ihre Rechte durch eine neue Verfassung [[1620]] wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt.  
 
Aus der Regierungszeit des Erzbischofs [[Friedrich V. von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten. Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] werden ihre Rechte durch eine neue Verfassung [[1620]] wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt.  
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