Aus der Regierungszeit des Erzbischofs [[Friedrich V. von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten. Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] werden ihre Rechte durch eine neue Verfassung [[1620]] wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt. | Aus der Regierungszeit des Erzbischofs [[Friedrich V. von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten. Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] werden ihre Rechte durch eine neue Verfassung [[1620]] wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt. |