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| | ==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg== | | ==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg== |
| − | Die Zirbe bildet in den [[Alpen]] in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände. In der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in den oberen Tauerntälern, in hohen Lagen im [[Lungau]], aber auch im Raum [[Dachstein]], [[Hochkönigstock]] und [[Hagengebirge]]. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in [[Bad Gastein]]<ref>[https://www.gasteinertal.com/zirbenzauber-graukogel/ www.gasteinertal.com]</ref> und der urige [[Wiegenwald]] mit seinen alten Zirben im [[Stubachtal]]. | + | Die Zirbe bildet in den [[Alpen]] in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände. In der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in den oberen Tauerntälern, in hohen Lagen im [[Lungau]], aber auch im Raum [[Dachstein]], [[Hochkönigstock]] und [[Hagengebirge]]. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in [[Bad Gastein]]<ref>[https://www.gasteinertal.com/zirbenzauber-graukogel/ www.gasteinertal.com]</ref> und der urige [[Wiegenwald]] mit seinen alten Zirben im [[Stubachtal]].<ref name="Medicus">Quelle Dr. [[Reinhard Medicus]], siehe auch Diskussionseite</ref> |
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| | ==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg== | | ==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg== |
| | Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im [[13. Jahrhundert]] kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die [[Saline Hallein]] und für den [[Bergbau]] benötigt wurde. Schon [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher [[1237]] eine erste [[Bergordnung]] mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr [[1471]] erließ Fürsterzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das [[Fürsterzbistum]] die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und [[Holz]] für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend. | | Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im [[13. Jahrhundert]] kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die [[Saline Hallein]] und für den [[Bergbau]] benötigt wurde. Schon [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher [[1237]] eine erste [[Bergordnung]] mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr [[1471]] erließ Fürsterzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das [[Fürsterzbistum]] die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und [[Holz]] für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend. |
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| − | Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden. | + | Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden<ref name="Medicus"></ref>. |
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| | ==Zirben-Schutz im Nationalpark Hohe Tauern== | | ==Zirben-Schutz im Nationalpark Hohe Tauern== |
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| | ==== 2021: Neuerlich Streit um Zirben im Krimmler Achental ==== | | ==== 2021: Neuerlich Streit um Zirben im Krimmler Achental ==== |
| − | Die Grundbesitzer im Nationalpark waren durch das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes unzufrieden, etwas verspätet beschwerten sie gut zwei Jahre später, also Anfang 2022 bei den Medien. Die bei der Gründung des Parks zugesicherten Rechte fielen mit dem EU-Beitritt Österreichs angeblich den geltenden EU-Gesetzen zum Opfer. Georg Altenberger ist Landwirt in [[Mittersill]] und Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark. Er sagte Anfang Jänner 2022 gegenüber den ''[[Salzburger Nachrichten]]'', dass in Zukunft alle in Österreich anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung hätten, wenn es um die Nutzung von Zirben im Nationalpark gehe. Das sind 57. "Vier Pfoten im Burgenland kann einen Einspruch machen, wenn in [[Krimml]] Zirben gefällt werden sollen." Bisher hätten die Naturschutzorganisationen hier "nichts" zu sagen gehabt. | + | Die Grundbesitzer im Nationalpark waren durch das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes unzufrieden. Die bei der Gründung des Parks zugesicherten Rechte fielen mit dem EU-Beitritt Österreichs angeblich den geltenden EU-Gesetzen zum Opfer. Georg Altenberger ist Landwirt in [[Mittersill]] und Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark. Er sagte Anfang Jänner 2022 gegenüber den ''[[Salzburger Nachrichten]]'', dass in Zukunft alle in Österreich anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung hätten, wenn es um die Nutzung von Zirben im Nationalpark gehe. Das sind 57. "Vier Pfoten im Burgenland kann einen Einspruch machen, wenn in [[Krimml]] Zirben gefällt werden sollen." Bisher hätten die Naturschutzorganisationen hier "nichts" zu sagen gehabt. |
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| − | Sachlich lässt sich entgegnen, dass "Vier Pfoten" keineswegs nur im Burgenland tätig ist. Einsprüche sind zudem nur dort realistisch, wo Fachkräfte vor Ort mit hoher Detailkenntnis konkrete Einwände vorbringen können. Spätestens seit 2019 haben in den jeweiligen Ländern tätige anerkannte Naturschutzorganisationen Rechte als Beteiligte, das sind aber nicht annähernd 57.<ref> Quelle: R. Medicus, siehe auch Diskussionsseite</ref> Zudem kann das seit langem bekannte EU-Recht nicht 2021 und 2022 zu einem ''neuen'' Streit führen, die Rechtslage ist seit 2019 entschieden.<ref>Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2019: Unmittelbare Parteistellung aus der Aarhus-Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (siehe auch folgender Absatz)</ref> | + | Sachlich lässt sich entgegnen, dass "Vier Pfoten" keineswegs nur im Burgenland tätig ist. Einsprüche sind zudem nur dort realistisch, wo Fachkräfte vor Ort mit hoher Detailkenntnis konkrete Einwände vorbringen können. Spätestens seit 2019 haben in den jeweiligen Ländern tätige anerkannte Naturschutzorganisationen Rechte als Beteiligte, das sind aber nicht annähernd 57.<ref name="Medicus"></ref> Zudem kann das seit langem bekannte EU-Recht nicht 2021 und 2022 zu einem ''neuen'' Streit führen, die Rechtslage ist seit 2019 entschieden.<ref>Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2019: Unmittelbare Parteistellung aus der Aarhus-Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (siehe auch folgender Absatz)</ref> |
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| − | Der Salzburger Anteil des Nationalparks ist heute großteils in Privateigentum und wird seit langem von den Landwirten genutzt, was diese Natur- und Kulturlandschaft mit geprägt hat. Schützen und Nutzen sind dabei zwar im [[1983]] in Kraft getretenen [[Salzburger Nationalparkgesetz]] in Teilbereichen gleichwertig. Der Schutz und die Erhaltung der Almen ist z.B. nur durch eine maßvolle Nutzung möglich. Vorrangig sind aber die "für das Gebiet charakteristischen Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume" zu bewahren (§ 2 des Gesetzes). Für die normale Forstwirtschaft ist in der Außenzone keine Bewilligung nach dem Nationalparkgesetz nötig, und damit ist mangels Verfahren auch kein Einspruch in einem solchen möglich. Allerdings braucht es, wenn mehr als ein halber Hektar betroffen ist, bei der Fällung von Zirben eine Zustimmung der Forstbehörde, damit zum Beispiel die Aufforstung und die Schutzfunktion des Waldes garantiert bleiben. Und das war der Auslöser der anstehenden Änderung. Nachdem ein Landwirt in Krimml von der Forstbehörde [[2014]] die Bewilligung für die Entnahme von rund 100 Festmetern Zirben im Nationalpark erhalten hatte, erhob der Umweltdachverband [[2017]] Beschwerde gegen den Bescheid der Forstbehörde. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies die Beschwerde zurück, weil der Umweltdachverband gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes, das Bundessache ist, keine ausgewiesene Parteistellung habe. Das EU-Recht habe hier mangels Parteistellung noch keine Geltung. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof beurteilte das [[2019]] aber in einer endgültigen Entscheidung anders. Alpine Lärchen-Zirben-Wälder sind nach der FFH-Richtlinie der EU geschützte Lebensräume und Unionsrecht steht über nationalem Recht. Es muss stets geprüft werden, ob eine Fällung von Zirbenbeständen dem Schutz des Lebensraums zuwiderläuft. Dabei muss auch das Aarhus-Abkommen angewendet werden, mit dem anerkannte Naturschutzorganisationen in Behördenverfahren die Parteistellung erhalten, die sie gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes nicht unmittelbar haben. | + | Der Salzburger Anteil des Nationalparks ist heute großteils in Privateigentum und wird seit langem von den Landwirten genutzt, was diese Natur- und Kulturlandschaft mit geprägt hat. Schützen und Nutzen sind dabei zwar im [[1983]] in Kraft getretenen [[Salzburger Nationalparkgesetz]] in Teilbereichen gleichwertig. Der Schutz und die Erhaltung der [[Alm]]en ist z. B. nur durch eine maßvolle Nutzung möglich. Vorrangig sind aber die "für das Gebiet charakteristischen Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume" zu bewahren (§ 2 des Gesetzes). Für die normale Forstwirtschaft ist in der Außenzone keine Bewilligung nach dem Nationalparkgesetz nötig, und damit ist mangels Verfahren auch kein Einspruch in einem solchen möglich. Allerdings braucht es, wenn mehr als ein halber Hektar betroffen ist, bei der Fällung von Zirben eine Zustimmung der Forstbehörde, damit zum Beispiel die Aufforstung und die Schutzfunktion des Waldes garantiert bleiben. Und das war der Auslöser der anstehenden Änderung. Nachdem ein Landwirt in Krimml von der Forstbehörde [[2014]] die Bewilligung für die Entnahme von rund 100 Festmetern Zirben im Nationalpark erhalten hatte, erhob der Umweltdachverband [[2017]] Beschwerde gegen den Bescheid der Forstbehörde. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies die Beschwerde zurück, weil der Umweltdachverband gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes, das Bundessache ist, keine ausgewiesene Parteistellung habe. Das EU-Recht habe hier mangels Parteistellung noch keine Geltung. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof beurteilte das [[2019]] aber in einer endgültigen Entscheidung anders. Alpine Lärchen-Zirben-Wälder sind nach der FFH-Richtlinie der EU geschützte Lebensräume und Unionsrecht steht über nationalem Recht. Es muss stets geprüft werden, ob eine Fällung von Zirbenbeständen dem Schutz des Lebensraums zuwiderläuft. Dabei muss auch das Aarhus-Abkommen angewendet werden, mit dem anerkannte Naturschutzorganisationen in Behördenverfahren die Parteistellung erhalten, die sie gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes nicht unmittelbar haben. |
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| | ==== Novelle des Nationalparkgesetzes steht bevor ==== | | ==== Novelle des Nationalparkgesetzes steht bevor ==== |
| | Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigte zuerst, die Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Aarhus ins Forstgesetz aufzunehmen. Aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Materie nicht im Forstwesen, sondern im Umwelt- und Naturschutz, der Landessache ist. Das teilte er im August dem Land mit. Die Folge: Die Umweltprüfung muss in das Nationalparkgesetz des Landes eingearbeitet werden. Die Nutzung von Lärchen-Zirbenbeständen wird damit auch nach dem Nationalparkgesetz bewilligungspflichtig, die NGOs haben dabei Parteistellung. | | Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigte zuerst, die Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Aarhus ins Forstgesetz aufzunehmen. Aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Materie nicht im Forstwesen, sondern im Umwelt- und Naturschutz, der Landessache ist. Das teilte er im August dem Land mit. Die Folge: Die Umweltprüfung muss in das Nationalparkgesetz des Landes eingearbeitet werden. Die Nutzung von Lärchen-Zirbenbeständen wird damit auch nach dem Nationalparkgesetz bewilligungspflichtig, die NGOs haben dabei Parteistellung. |
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| − | In der Region spricht man von einem angeblichen Paradigmenwechsel im Nationalparkgesetz, der im Gegensatz zum 1983 Versprochenen stehe. Es gibt angesichts der klaren Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes und der geltenden Rechtsbestimmungen keine Alternative. Das Land arbeitet bereits an der Novelle des Nationalparkgesetzes, die noch im Jänner in Begutachtung gehen soll. Entscheidend ist die Formulierung: Naturgemäß bleibt ein gewisser Freiraum, es wird nicht jede einzelne Zirbe zum Gegenstand eines Verfahrens, vielmehr ist vorrangig der gute Erhaltungszustand der Zirbe und der Lärchen-Zirbenwälder gemäß den EU-Kriterien im Land sicherzustellen. | + | In der Region spricht man von einem angeblichen Paradigmenwechsel im Nationalparkgesetz, der im Gegensatz zum 1983 Versprochenen stehe. Es gibt angesichts der klaren Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes und der geltenden Rechtsbestimmungen keine Alternative. Das Land arbeitet bereits an der Novelle des Nationalparkgesetzes, die noch im Jänner in Begutachtung gehen soll. Entscheidend ist die Formulierung: Naturgemäß bleibt ein gewisser Freiraum, es wird nicht jede einzelne Zirbe zum Gegenstand eines Verfahrens, vielmehr ist vorrangig der gute Erhaltungszustand der Zirbe und der Lärchen-Zirbenwälder gemäß den EU-Kriterien im Land sicherzustellen.<ref name="Medicus"></ref> |
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| | Die Nationalpark-[[Landesrätin]] [[Daniela Gutschi]] ([[ÖVP]]) sagt, man sei bei der Umsetzung des EU-Rechts säumig und müsse es jetzt machen. Sie verstehe den Unmut der Landwirte, aber die Natur sei unter großem Druck. Laut Gutschi soll zum Beispiel die Zirbennutzung für den Eigenbedarf bewilligungsfrei bleiben. Und es sei eine Verordnung in Arbeit, die bei der Versagung der Bewilligung Entschädigungen für die Landwirte vorsehe. Mehr könne man nicht tun. | | Die Nationalpark-[[Landesrätin]] [[Daniela Gutschi]] ([[ÖVP]]) sagt, man sei bei der Umsetzung des EU-Rechts säumig und müsse es jetzt machen. Sie verstehe den Unmut der Landwirte, aber die Natur sei unter großem Druck. Laut Gutschi soll zum Beispiel die Zirbennutzung für den Eigenbedarf bewilligungsfrei bleiben. Und es sei eine Verordnung in Arbeit, die bei der Versagung der Bewilligung Entschädigungen für die Landwirte vorsehe. Mehr könne man nicht tun. |
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| | == Einzelnachweise == | | == Einzelnachweise == |
| | <references/> | | <references/> |
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