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| − | [[Bild:sE-MK-3292a.jpg|thumb|Salzburg, [[Hohe Tauern]], [[Stubachtal]], Weg vom [[Enzingerboden]] zum [[Tauernmoossee]], 2 000 m ü. A., 2003.07.19, Bild von: Michael Kurz]]Die in die Gattung der [[Kiefer]]n gehörende '''Zirbe''' (auch Zirbelkiefer) kommt in Salzburg vor allem in den [[Hohen Tauern]] vor und zählt damit auch zu den [[Bäume im Nationalpark Hohe Tauern|Waldbäumen im Nationalpark Hohe Tauern]]. | + | [[Bild:sE-MK-3292a.jpg|thumb|Salzburg, [[Hohe Tauern]], [[Stubachtal]], Weg vom [[Enzingerboden]] zum [[Tauernmoossee]], 2 000 m ü. A., 2003.07.19, Bild von: Michael Kurz]]Die in die Gattung der [[Kiefer]]n gehörende '''Zirbe''' (auch Zirbelkiefer) kommt im [[Bundesland Salzburg]] vor allem in den [[Hohen Tauern]] vor und zählt damit auch zu den [[Bäume im Nationalpark Hohe Tauern|Waldbäumen im Nationalpark Hohe Tauern]]. |
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| | ==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg== | | ==Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg== |
| − | Die Zirbe bildet in den Alpen in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände, in der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in den oberen Tauerntälern, in hohen Lagen im Lungau, aber auch im Raum Dachstein, Hochkönig und Hagengebirge. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in Gastein und der urige Wiegenwald mit seinen alten Zirben im Stubachtal. | + | Die Zirbe bildet in den [[Alpen]] in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 [[m ü. A.]] größere Bestände. In der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der [[Lärche]] ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsamwüchsige Baum kann bis 1000 Jahre alt werden. Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in den oberen Tauerntälern, in hohen Lagen im [[Lungau]], aber auch im Raum [[Dachstein]], [[Hochkönigstock]] und [[Hagengebirge]]. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in [[Bad Gastein]]<ref>[https://www.gasteinertal.com/zirbenzauber-graukogel/ www.gasteinertal.com]</ref> und der urige [[Wiegenwald]] mit seinen alten Zirben im [[Stubachtal]]. |
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| | ==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg== | | ==Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg== |
| − | Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im 13. Jahrhundert kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die Saline Hallein und für den Bergbau benötigt wurde. Schon Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher 1237 eine erste Bergbauordnung mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr 1471 erließ Erzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das Fürsterzbistum die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und Holz für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Bundesland Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend. | + | Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im [[13. Jahrhundert]] kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die [[Saline Hallein]] und für den [[Bergbau]] benötigt wurde. Schon [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher [[1237]] eine erste [[Bergordnung]] mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr [[1471]] erließ Fürsterzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das [[Fürsterzbistum]] die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und [[Holz]] für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend. |
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| | Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden. | | Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden. |
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| | Im Sommer [[2013]] wurde aufgrund eines Antrages auf Genehmigung von 480 Hubschrauberflügen im [[Krimmler Achental]], die zwecks Bringung von Zirbenholz im unwegsamen Gelände erforderlich sind, eine heftige Diskussion ausgelöst. Es ging dabei um privaten Waldbesitz innerhalb des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], in dem die Schlägerung einer größeren Anzahl von Zirben geplant war. | | Im Sommer [[2013]] wurde aufgrund eines Antrages auf Genehmigung von 480 Hubschrauberflügen im [[Krimmler Achental]], die zwecks Bringung von Zirbenholz im unwegsamen Gelände erforderlich sind, eine heftige Diskussion ausgelöst. Es ging dabei um privaten Waldbesitz innerhalb des [[Nationalpark Hohe Tauern|Nationalparks Hohe Tauern]], in dem die Schlägerung einer größeren Anzahl von Zirben geplant war. |
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| − | Die am Erhalt der Zirben-Bestände im Nationalpark interessierten Naturschützer sehen das Kernproblem auch im geltenden österreichischen Forstgesetz, das nicht EU-konform sei. Denn die Lärchen-Zirben-Bestände unterliegen als gefährdeter Lebensraum dem EU-Recht, solche Bestände sind daher auch im Nationalpark Hohe Tauern als Natura 2000-Schutzgebiet, grundsätzlich zu schützen. Die Schlägerungsgenehmigungen werden zwar nach dem Forstgesetz erteilt, das aber bisher keinen ausdrücklichen Bezug zur Schutzgebietsform ''Natura 2000'' und zum EU-Recht kennt. Eine Berücksichtigung des EU-Rechtes erfolgte daher bisher nicht. In diesem Fall ist nach der geltenden Rechtslage allerdings grundsätzlich das EU-Recht unmittelbar anzuwenden, weil Österreich diese EU-Rechtsbestimmungen der EU vollinhaltlich anerkennt. Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Lärchen-Zirbenwälder ist auch im Bundesland Salzburg sicherzustellen. | + | Die am Erhalt der Zirben-Bestände im Nationalpark interessierten Naturschützer sehen das Kernproblem auch im geltenden österreichischen Forstgesetz, das nicht EU-konform sei. Denn die Lärchen-Zirben-Bestände unterliegen als gefährdeter Lebensraum dem EU-Recht, solche Bestände sind daher auch im Nationalpark Hohe Tauern als Natura 2000-Schutzgebiet, grundsätzlich zu schützen. Die Schlägerungsgenehmigungen werden zwar nach dem Forstgesetz erteilt, das aber bisher keinen ausdrücklichen Bezug zur Schutzgebietsform ''Natura 2000'' und zum EU-Recht kennt. Eine Berücksichtigung des EU-Rechtes erfolgte daher bisher nicht. In diesem Fall ist nach der geltenden Rechtslage allerdings grundsätzlich das EU-Recht unmittelbar anzuwenden, weil Österreich diese EU-Rechtsbestimmungen der EU vollinhaltlich anerkennt. Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der [[Lärche]]n-Zirbenwälder ist auch im Bundesland Salzburg sicherzustellen. |
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| | Landesumweltanwalt [[Wolfgang Wiener]] stellte zudem klar, dass man nicht auf eine Änderung des Forstgesetzes warten müsse, um die Zirben-Bestände zu retten. Man könne seiner Ansicht nach Zirben-Sonderschutzgebiete ausweisen, die zum Schutz der ohnehin wenigen größeren Zirben-Bestände geeignet wären. Nationalparkdirektor Wolfgang Urban erwartet sich einen flächendeckenden Zirben-Schutz nur durch eine Änderung des Forstgesetzes. Damit wären dann auch die Zirben-Bestände außerhalb des Nationalparks geschützt. In Vorbereitung befand sich bereits eine Novelle des Nationalparkgesetzes, durch die u. a. die Verankerung von EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), sowie eine Verwaltungsvereinfachung garantiert wird. | | Landesumweltanwalt [[Wolfgang Wiener]] stellte zudem klar, dass man nicht auf eine Änderung des Forstgesetzes warten müsse, um die Zirben-Bestände zu retten. Man könne seiner Ansicht nach Zirben-Sonderschutzgebiete ausweisen, die zum Schutz der ohnehin wenigen größeren Zirben-Bestände geeignet wären. Nationalparkdirektor Wolfgang Urban erwartet sich einen flächendeckenden Zirben-Schutz nur durch eine Änderung des Forstgesetzes. Damit wären dann auch die Zirben-Bestände außerhalb des Nationalparks geschützt. In Vorbereitung befand sich bereits eine Novelle des Nationalparkgesetzes, durch die u. a. die Verankerung von EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), sowie eine Verwaltungsvereinfachung garantiert wird. |
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| | ==== 2021: Neuerlich Streit um Zirben im Krimmler Achental ==== | | ==== 2021: Neuerlich Streit um Zirben im Krimmler Achental ==== |
| − | Die Grundbesitzer im Nationalpark wurden unzufrieden, die die bei der Gründung des Parks zugesicherten Rechte fielen mit dem EU-Beitritt Österreichs den geltenden EU-Gesetzen zum Opfer. Georg Altenberger ist Landwirt in [[Mittersill]] und Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark. Er sagte Anfang Jänner 2022 gegenüber den ''[[Salzburger Nachrichten]]'', dass in Zukunft alle in Österreich anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung hätten, wenn es um die Nutzung von Zirben im Nationalpark gehe. Das sind 57. "Vier Pfoten im Burgenland kann einen Einspruch machen, wenn in [[Krimml]] Zirben gefällt werden sollen." Bisher hätten die Naturschutzorganisationen hier "nichts" zu sagen gehabt. Sachlich lässt sich entgegnen, dass "Vier Pfoten" keineswegs nur im Burgenland tätig ist. Einsprüche sind nur dort realistisch, wo Fachkräfte vor Ort mit hoher Detailkenntnis konkrete Einwände vorbringen können. Zudem kann das seit langem bekannte EU-Recht nicht 2021 und 2022 zu einem ''neuen'' Streit führen, die Rechtslage ist seit 2019 entschieden. | + | Die Grundbesitzer im Nationalpark wurden unzufrieden, die die bei der Gründung des Parks zugesicherten Rechte fielen mit dem EU-Beitritt Österreichs den geltenden EU-Gesetzen zum Opfer. Georg Altenberger ist Landwirt in [[Mittersill]] und Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark. Er sagte Anfang Jänner 2022 gegenüber den ''[[Salzburger Nachrichten]]'', dass in Zukunft alle in Österreich anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung hätten, wenn es um die Nutzung von Zirben im Nationalpark gehe. Das sind 57. "Vier Pfoten im Burgenland kann einen Einspruch machen, wenn in [[Krimml]] Zirben gefällt werden sollen." Bisher hätten die Naturschutzorganisationen hier "nichts" zu sagen gehabt. |
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| | + | Sachlich lässt sich entgegnen, dass "Vier Pfoten" keineswegs nur im Burgenland tätig ist. Einsprüche sind nur dort realistisch, wo Fachkräfte vor Ort mit hoher Detailkenntnis konkrete Einwände vorbringen können. Zudem kann das seit langem bekannte EU-Recht nicht 2021 und 2022 zu einem ''neuen'' Streit führen, die Rechtslage ist seit 2019 entschieden.<ref>Quelle Dr. [[Reinhard Medicus]]</ref> |
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| | Der Salzburger Anteil des Nationalparks ist heute großteils in Privateigentum und wird seit langem von den Landwirten genutzt, was diese Natur- und Kulturlandschaft mit geprägt hat. Schützen und Nutzen sind dabei zwar im [[1983]] in Kraft getretenen [[Salzburger Nationalparkgesetz]] in Teilbereichen gleichwertig. Der Schutz und die Erhaltung der Almen ist z.B. nur durch eine maßvolle Nutzung möglich. Vorrangig sind aber die "für das Gebiet charakteristischen Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume" zu bewahren (§ 2 des Gesetzes). Für die normale Forstwirtschaft ist in der Außenzone keine Bewilligung nach dem Nationalparkgesetz nötig, und damit ist mangels Verfahren auch kein Einspruch in einem solchen möglich. Allerdings braucht es, wenn mehr als ein halber Hektar betroffen ist, bei der Fällung von Zirben eine Zustimmung der Forstbehörde, damit zum Beispiel die Aufforstung und die Schutzfunktion des Waldes garantiert bleiben. Und das war der Auslöser der anstehenden Änderung. Nachdem ein Landwirt in Krimml von der Forstbehörde [[2014]] die Bewilligung für die Entnahme von rund 100 Festmetern Zirben im Nationalpark erhalten hatte, erhob der Umweltdachverband [[2017]] Beschwerde gegen den Bescheid der Forstbehörde. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies die Beschwerde zurück, weil der Umweltdachverband gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes, das Bundessache ist, keine ausgewiesene Parteistellung habe. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof beurteilte das [[2019]] aber in einer endgültigen Entscheidung anders. Alpine Lärchen-Zirben-Wälder sind nach der FFH-Richtlinie der EU geschützte Lebensräume und Unionsrecht steht über nationalem Recht. Es muss stets geprüft werden, ob eine Fällung von Zirbenbeständen dem Schutz des Lebensraums zuwiderläuft. Dabei muss auch das Aarhus-Abkommen angewendet werden, mit dem anerkannte Naturschutzorganisationen in Behördenverfahren die Parteistellung erhalten, die sie gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes nicht unmittelbar haben. | | Der Salzburger Anteil des Nationalparks ist heute großteils in Privateigentum und wird seit langem von den Landwirten genutzt, was diese Natur- und Kulturlandschaft mit geprägt hat. Schützen und Nutzen sind dabei zwar im [[1983]] in Kraft getretenen [[Salzburger Nationalparkgesetz]] in Teilbereichen gleichwertig. Der Schutz und die Erhaltung der Almen ist z.B. nur durch eine maßvolle Nutzung möglich. Vorrangig sind aber die "für das Gebiet charakteristischen Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume" zu bewahren (§ 2 des Gesetzes). Für die normale Forstwirtschaft ist in der Außenzone keine Bewilligung nach dem Nationalparkgesetz nötig, und damit ist mangels Verfahren auch kein Einspruch in einem solchen möglich. Allerdings braucht es, wenn mehr als ein halber Hektar betroffen ist, bei der Fällung von Zirben eine Zustimmung der Forstbehörde, damit zum Beispiel die Aufforstung und die Schutzfunktion des Waldes garantiert bleiben. Und das war der Auslöser der anstehenden Änderung. Nachdem ein Landwirt in Krimml von der Forstbehörde [[2014]] die Bewilligung für die Entnahme von rund 100 Festmetern Zirben im Nationalpark erhalten hatte, erhob der Umweltdachverband [[2017]] Beschwerde gegen den Bescheid der Forstbehörde. Das [[Landesverwaltungsgericht]] wies die Beschwerde zurück, weil der Umweltdachverband gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes, das Bundessache ist, keine ausgewiesene Parteistellung habe. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof beurteilte das [[2019]] aber in einer endgültigen Entscheidung anders. Alpine Lärchen-Zirben-Wälder sind nach der FFH-Richtlinie der EU geschützte Lebensräume und Unionsrecht steht über nationalem Recht. Es muss stets geprüft werden, ob eine Fällung von Zirbenbeständen dem Schutz des Lebensraums zuwiderläuft. Dabei muss auch das Aarhus-Abkommen angewendet werden, mit dem anerkannte Naturschutzorganisationen in Behördenverfahren die Parteistellung erhalten, die sie gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes nicht unmittelbar haben. |
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| | *[[Thomas Hödlmoser]], ''Zirbenschützer wollen die EU einschalten'', [[Salzburger Nachrichten]] vom 19. August 2013, Lokalteil, Seite 5 | | *[[Thomas Hödlmoser]], ''Zirbenschützer wollen die EU einschalten'', [[Salzburger Nachrichten]] vom 19. August 2013, Lokalteil, Seite 5 |
| | * [https://www.sn.at/salzburg/politik/eu-recht-im-nationalpark-hohe-tauern-urige-zirbenstube-ist-bald-vergangenheit-115084156 www.sn.at]''EU-Recht im Nationalpark Hohe Tauern - urige Zirbenstube ist bald Vergangenheit'', ein Beitrag von [[Anton Kaindl]], 7. Jänner 2022 | | * [https://www.sn.at/salzburg/politik/eu-recht-im-nationalpark-hohe-tauern-urige-zirbenstube-ist-bald-vergangenheit-115084156 www.sn.at]''EU-Recht im Nationalpark Hohe Tauern - urige Zirbenstube ist bald Vergangenheit'', ein Beitrag von [[Anton Kaindl]], 7. Jänner 2022 |
| | + | * Ergänzungen durch Dr. [[Reinhard Medicus]] |
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| − | | + | == Einzelnachweise == |
| | + | <references/> |
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