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Version vom 23. November 2010, 15:27 Uhr
Der Begriff Austrag bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben ausbedingt.
Quelle
- de.wikipedia.org