Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt)
(kein Unterschied)

Version vom 23. November 2010, 15:27 Uhr

Der Begriff Austrag bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben ausbedingt.


Quelle

  • de.wikipedia.org