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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: ''Gaue'') des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]]. In der [[Stadt Salzburg]] wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat]] wahrgenommen.
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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Österreich|Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern. <br />
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Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen [[Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg|Bezirk]], der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' genannt wird. <br />
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==Allgemeines==
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== Struktur ==
In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der [[Landesregierung]] bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte und Vertragsbedienstete mit unterscheidlicher fachlicher Qualifikation tätig:
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Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br />
* Juristen
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Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d. h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist.
* Amtsärzte
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* Diverse Sachverständige
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Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft umfassen vor allem die "klassische Hoheitsverwaltung" des Bezirks, wie Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht oder Gemeindeaufsicht, Gesundheits- und Sozialthemen. Auch in Fragen der Sicherheitsverwaltung und in 1. Instanz bei Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft tätig.
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Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landesverwaltung]] und ein Teil der [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']].  
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An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der von der Landesregierung ernannte [[Bezirkshauptmann]] (oder auch die ''Bezirkshauptfrau''), der direkt dem [[Landeshauptmann]] unterstellt ist.
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== Aufgaben ==
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Die Aufgabe einer Bezirkshauptmannschaft ist die Bezirksverwaltung, d. h. das Besorgen der Hoheitsverwaltung im Bezirk. <br />
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Dazu gehören: <br />
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* die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht
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* die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ([[Katastrophenschutzreferent]]).
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* die Unterstützung der Gemeindebehörden ([[Bürgermeister]]) bei der Besorgung der örtlichen Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ("Bezirksarchitekt"); häufig sind diese Aufgaben  durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden.
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==Bezirkshauptmannschaften in Salzburg==
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== Mitarbeiter ==
Im Bundesland Salzburg bestehen fünf Bezirkshauptmannschaften, die mit den Gauen ident sind und mit einer Ausnahme nach ihren Hauptorten benannt sind:
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In einer Bezirkshauptmannschaft arbeiten von der [[Landesregierung]] bestellte Beamte und Vertragsbedienstete, d. h. Landesbedienstete, je nach Aufgabe und Funktion mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikation, insbesondere <br/>
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]])
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* Jurist (Durchführen der Verfahren, Vollziehung der Verfahrensgesetze, insbesondere von Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768 www.ris.bka.gv.at/ AVG (geltende Fassung) ]</ref>)
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]])
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* Sachverständiger (Befunderhebung und Gutachten)
* [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] ([[Pongau]])
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* Amtsarzt (medizinische Untersuchungen, Beurteilung von medizinischen Fragen ([[Sprengelarzt]]), Entscheidung und Veranlassung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr als Sanitätsbehörde)   
* [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] ([[Pinzgau]])
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* Sachbearbeiter (selbständige Erledigungen)
* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]])
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==Quelle==
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== Bezirkshauptmannschaften im Land Salzburg ==
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Im Bundesland Salzburg sind fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
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jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):
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* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]]), seit [[1867]]
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* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]]), seit [[1896]]
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* [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] ([[Pongau]]), seit [[1867]]
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* [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] ([[Pinzgau]]), seit [[1867]]
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* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]]), seit [[1867]]
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Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom [[19. Mai]] [[1976]] über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: [[LGBl]]. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
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Die historische Rechtsgrundlage ist der Erlass des k.k. Landespräsidenten in Salzburg vom 5. Februar 1867, [[LGBl]]. Nr. 8/1867
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<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1867&page=20&size=45 ÖNB-ALEX/ Historische Rechts- und Gesetzestexte online]</ref>, sowie die Kundmachung des k.k. Ministerium des Inneren vom 1. August 1896, [[LGBl]]. Nr. 28/1896 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1896&page=73&size=45 ÖNB-ALEX/ Historische Rechts- und Gesetzestexte online]</ref>
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== Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde ==
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Im Bezirk einer [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt bzw. die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
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== Quellen ==
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
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* ein anonymer Nutzer
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=== Einzelnachweise ===
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<references/>
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
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[[Kategorie:Recht]]