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| | == Einleitung == | | == Einleitung == |
| − | Unter Raumordnung versteht man im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]]<blockquote>"''die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung.''"<ref>Sbg. ROG 2009, § 1</ref></blockquote> Ähnlich wird dieser Begriff auch in den anderen österreichischen Ländern definiert. In Deutschland hingegen wird Raumordnung als die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes verstanden, wodurch eine Trennung zwischen der '''Überörtlichen Raumplanung''' als Aufgabe von Bund und Ländern und der '''Bauleitplanung''' als Aufgabe der Gemeinden erfolgt. Die Klärung, wer in [[Österreich]] für die Staatsaufgabe Raumplanung zuständig ist, erfolgte im Jahr [[1954]] durch den Verfassungsgerichtshof. Seitdem unterscheidet man in Österreich zwischen der '''funktionellen Raumplanung''' als Aufgabe von Bund (z. B. die Fachplanungen für Eisenbahnen, Bundesstraßen, Waldentwicklungspläne, Gefahrenzonenpläne) und Ländern (z.B. die Fachplanungen für Naturschutz, Bodenschutz etc.) und der '''nominellen Raumplanung''' als Aufgabe der Länder.<ref>vgl. Kanonier & Schindlegger 2018, S. 56</ref> Im Unterschied zu Deutschland spricht man in Österreich von der '''Überörtlichen Raumplanung''' (Landesplanung und Regionalplanung) und der '''Örtlichen Raumplanung'''. | + | Unter Raumordnung versteht man im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]]<blockquote>"die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung."<ref>Sbg. ROG 2009, § 1</ref></blockquote>Ähnlich wird dieser Begriff auch in den anderen österreichischen Ländern definiert. In Deutschland hingegen wird Raumordnung als die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes verstanden, wodurch eine Trennung zwischen der ''überörtlichen Raumplanung'' als Aufgabe von Bund und Ländern und der ''Bauleitplanung'' als Aufgabe der Gemeinden erfolgt. Die Klärung, wer in [[Österreich]] für die Staatsaufgabe Raumplanung zuständig ist, erfolgte im Jahr [[1954]] durch den Verfassungsgerichtshof. Seitdem unterscheidet man in Österreich zwischen der ''funktionellen Raumplanung'' als Aufgabe von Bund (z. B. die Fachplanungen für Eisenbahnen, Bundesstraßen, Waldentwicklungspläne, Gefahrenzonenpläne) und Ländern (z.B. die Fachplanungen für Naturschutz, Bodenschutz etc.) und der ''nominellen Raumplanung'' als Aufgabe der Länder.<ref>vgl. Kanonier & Schindlegger 2018, S. 56</ref> Im Unterschied zu Deutschland spricht man in Österreich von der ''überörtlichen Raumplanung'' (Landesplanung und Regionalplanung) und der ''örtlichen Raumplanung''. |
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| − | Die Begriffe '''Raumplanung''' und '''Raumordnung''' werden in Österreich synonym verwendet. Es gibt daher in sechs Ländern '''Raumordnungsgesetze''' und in zwei Ländern (Burgenland und Vorarlberg) '''Raumplanungsgesetze'''. Wien hat mit der Wiener Bauordnung ein Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes). | + | Die Begriffe ''Raumplanung'' und ''Raumordnung'' werden in Österreich synonym verwendet. Es gibt daher in sechs Ländern ''Raumordnungsgesetze'' und in zwei Ländern ([[Burgenland]] und [[Vorarlberg]]) ''Raumplanungsgesetze''. [[Wien]] hat mit der Wiener Bauordnung ein Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch.<ref> [http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes]</ref> |
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| | ==Raumordnung und Raumplanung in Österreich== | | ==Raumordnung und Raumplanung in Österreich== |
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| | ===== Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) ===== | | ===== Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) ===== |
| − | Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die „Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften“ andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren PartnerInnen ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte können von der Homepage der Österreichischen Raumordnungskonferenz] kostenlos heruntergeladen werden.<ref>[https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz]</ref> | + | Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die „Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften“ andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren Partner ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte können von der Homepage der Österreichischen Raumordnungskonferenz] kostenlos heruntergeladen werden.<ref>[https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz]</ref> |
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| − | Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK „eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein“. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (European Spatial Planning Network). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes können von der Homepage von ESPON heruntergeladen werden.<ref>[http://www.espon.eu/ ESPON]</ref> | + | Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK „eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein“. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (''European Spatial Planning Network''). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes können von der Homepage von ESPON heruntergeladen werden.<ref>[http://www.espon.eu/ ESPON]</ref> |
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| | Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse. | | Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse. |
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| | Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. | | Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. |
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| − | Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit [[1. Jänner]] [[2020]] die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). Diese ist einerseits für die Ausarbeitung von Landesentwicklungsprogramm, Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und den Raumordnungsberichten sowie für die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen zuständig und andererseits ist sie auch für die aufsichtsbehördliche Überprüfung bzw. Kenntnisnahme der kommunalen Planungsinstrumente verantwortlich. Die Ausarbeitung der Regionalprogramme ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Diese erarbeiten das Regionalprogramme, welches von der Landesregierung verbindlich erklärt wird. Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm wurde im Jahr [[2003]] verbindlich erklärt. Im Jahr [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich auch das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten (Raumforschung), der Regional- und Projektentwicklung und der Dorf- und Stadterneuerung. | + | Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit [[1. Jänner]] [[2020]] die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). Diese ist einerseits für die Ausarbeitung von Landesentwicklungsprogramm, Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und den Raumordnungsberichten sowie für die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen zuständig und andererseits ist sie auch für die aufsichtsbehördliche Überprüfung bzw. Kenntnisnahme der kommunalen Planungsinstrumente verantwortlich. Die Ausarbeitung der Regionalprogramme ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Diese erarbeiten das Regionalprogramme, welches von der Landesregierung verbindlich erklärt wird. Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm wurde im Jahr [[2003]] verbindlich erklärt. Im Jahr [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. Im Bundesland Salzburg beschäftigt sich auch das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten (Raumforschung), der Regional- und Projektentwicklung und der Dorf- und Stadterneuerung. |
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| | ==Regionalverbände == | | ==Regionalverbände == |