Kollegiatstift Seekirchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. November 2010, 16:37 Uhr
Das Kollegiatstift Seekirchen ist eine Gründung des Salzburger Erzbischofs Max Gandolf von Kuenburg.
Geschichte
Anfänge
Nach dem Brand der Kirche 1669 setzte sich Max Gandolf umgehend für eine Wiederherstellung des bis auf die Grundmauern niedergebrannten Baus ein. Bereits als Domherr von Salzburg hatte er, wohl auch familiär bedingt, eine Vorliebe für die Flachgauer Pfarre entwickelt. Sein Onkel war über Jahre hinweg als großzügiger Spender der Kirche aufgetreten. Aber nicht genug mit dem Wiederaufbau, der 1674 abgeschlossen war, schmiedete Max Gandolf alsbald Pläne für einen umfangreicheren Dienst am Gedenken Gottes und des hl. Ruperts, der in der Kirche verehrt wurde.
1675 trennte er die Pfarre Seekirchen vom Dekanat Köstendorf und setzte einen Dechanten von Seekirchen ein. Somit war die Pfarre nun direkt dem Erzbischof unterstellt. Am 28. März 1679 gründete er schließlich das Kollegiatstift, dessen Kapitel sich aus einem Dechant und sechs Kanonikern zusammensetzte.
Auch die Betreuung der Pfarre wurde genau festgelegt: Der Dechant hielt die Hauptgottesdienste an den hohen Feiertagen, der Rest der Priester kümmerte sich um den Erhalt der Seelsorge an den anderen Tagen. Um die weltlichen Belange kümmerten sich ein Stiftsökonom, ein Schulmeister, ein Kantor, ein Organist und vier Choralisten.
Erster Stiftsdechant war Sigmund Abel (1679-1696), der am 18. Februar 1680 das erste Chorgebet abhielt. Der Beginn des Kollegiatstiftes war unter ihm gekennzeichnet von Kompetenzstreitigkeiten unter den Kanonikern.
Die Kanoniker wurden in der Regel auf sechs Jahre bestellt und nach Ablauf dieser Zeit entweder verlängert oder in ein anderes Kanonikat versetzt. In der ersten Zeit des Stifts wechselten sie allerdings häufiger - oft als Vikare oder Pfarrer in mitunter neu gegründete Pfarren.
Mit der Gründung des Stifts wurde auch der große dreigeschoßige Bau des Stiftsgebäudes als gemeinsames Wohnhaus für alle Mitglieder des Kapitels erbaut.
Aufhebung des Kollegiatsstifts
Mit dem Übergang Salzburgs an Österreich wurde das Stift zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgehoben. Schon im Oktober 1805 musste das Kirchensilber an Ferdinand von Toskana übergeben werden, 1806 folgte die formelle Aufhebung. Die Bayern zogen das Stift am 24. Mai 1812 offiziell ein und überstellten die wichtigsten Archivalien nach München. Dechant Johann Georg Winklhofer resignierte am 10. Juni 1812 und übersiedelte als Vikar nach Maria Alm.
Wiederrichtung unter Kaiser Franz I.
Nach jahrelangen Bestrebungen konnte das Stift auf Anordnung Kaiser Franz II./I. aber 1832 wieder eingerichtet werden. Es folgten Jahre der Auseinandersetzung mit Erzbischof Maximilian Josef von Tarnóczy mit dem Ziel Seekirchen zum echten Stiftskapitel zu erheben. Unter Stiftsdechant Georg Hasenauer, der 1888 auch der erste Propst werden sollte, wurden neue Statuten ausgearbeitet, die der Erzbischof am 27. März 1871 unterschrieb.
Sie regelten in zehn Paragraphen die organisatorischen, wirtschaftlichen und geistlichen Belange, wonach der Stiftsdechant gleichzeitig Pfarrer von Seekirchen sei und mit sechs Kanonikern das Kollegiatstift bilde. Der Dechant war Vorstand des Kollegiats und weiters für die Vermögensverwaltung und die Leitung der Seelsorge zuständig. Die Kanoniker waren in zwei Gruppen geteilt, wobei die Canonici Seniores quasi die älteren Rechte gegenüber den Canonici Juniores hatten.
Seekirchen erhält einen Propst
Unter dem neuen Erzbischof Franz de Paula Albert Eder OSB wurde der Papst 1879, zum 200-Jahr Jubiläum, gebeten, das Stift mit den Privilegien eines insignen Stiftskapitels unter Leitung eines Propstes auszustatten. Am 6. Mai 1879 verlieh Papst Leo XIII. diese Rechte, am 6. März 1888 wurde der Stiftdechant wieder vom Papst auch mit dem Titel Propst ausgezeichnet.
Unter den Seekirchner Kanonikern befanden sich immer wieder bedeutende Namen der Erzdiözese, der berühmteste von ihnen muss wohl Eduard Macheiner sein, der Aushilfspriester, Kooperator und Pfarrprovisor in Seekirchen war und als Ehrenkanonikus von Seekirchen in das Domkapitel berufen wurde, das ihn 1969 zum Erzbischof wählte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden immer häufiger Canonici externi berufen, die nicht mehr in Seekirchen wohnten, sondern oftmals Pfarrer umliegender Gemeinden waren. Die Ernennung zum Kanoniker wurde immer mehr zu einer Auszeichnung für die Pfarrer der Erzdiözese.
Bis zum Ruhestand des Pfarrers Josef Lugstein 1973 blieb der Status der Stiftspfarre mit Propst erhalten. Nach dem Tod des letzten im Stift verbliebenen Stiftskanonikers 1979 erließ Erzbischof Karl Berg neue Statuten. Das Stift konzentrierte sich auf die Pfarrseelsorge von Seekirchen und die Verehrung des hl. Rupert. Es verfügte aber fortan über kein eigenes Vermögen mehr.
Am 29. Juni 1996 wurde das Stift wieder errichtet und der seit 1989 als Pfarrer von Seekirchen tätige Franz Graber als 22. und aktueller Propst eingesetzt.
Das Kapitel setzt sich heute aus dem Propst, sechs Kapitular- und drei Ehrenkanonikern zusammen.
Quellen
- Homepage der Pfarre Seekirchen
- Dopsch, Elisabeth und Dopsch, Heinz (Hrsg.): 1300 Jahre Seekirchen. Geschichte und Kultur einer Salzburger Marktgemeinde, Marktgemeinde Seekirchen, 1996