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Textersetzung - „Erzstift St. Peter“ durch „Benediktinerstift St. Peter“
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Pfarrer (Stiftspfarrer) ist Mag. [[Franz Lusak]], [[Stiftspropst des Stifts Mattsee|Stiftspropst]] des Kollegiatstiftes Mattsee.
 
Pfarrer (Stiftspfarrer) ist Mag. [[Franz Lusak]], [[Stiftspropst des Stifts Mattsee|Stiftspropst]] des Kollegiatstiftes Mattsee.
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Das Verhältnis zwischen Stiftspfarre, Pfarrer und Stift unterscheidet sich hier von den oft ebenso genannten Stiftspfarren, die einem Kloster, etwa [[Benediktiner-Erzabtei St._Peter#Inkorporierte Pfarren|dem Erzstift St. Peter]] oder  [[Benediktinerabtei_Michaelbeuern#Betreute_Pfarren|dem Stift Michaelbeuern inkorporiert]] sind. Bei der Pfarre Mattsee ergeben sich dazu, ähnlich wie bei der [[Pfarre Seekirchen]] und dem [[Kollegiatstift Seekirchen]], Einzelheiten aus dem [[Stift Mattsee#Stiftskapitel und Stiftspfarrer|Statut des Kollegiatstiftes]], z.B.:
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Das Verhältnis zwischen Stiftspfarre, Pfarrer und Stift unterscheidet sich hier von den oft ebenso genannten Stiftspfarren, die einem Kloster, etwa [[Benediktiner-Erzabtei St._Peter#Inkorporierte Pfarren|dem Benediktinerstift St. Peter]] oder  [[Benediktinerabtei_Michaelbeuern#Betreute_Pfarren|dem Stift Michaelbeuern inkorporiert]] sind. Bei der Pfarre Mattsee ergeben sich dazu, ähnlich wie bei der [[Pfarre Seekirchen]] und dem [[Kollegiatstift Seekirchen]], Einzelheiten aus dem [[Stift Mattsee#Stiftskapitel und Stiftspfarrer|Statut des Kollegiatstiftes]], z.B.:
 
*Der Stiftspfarrer  
 
*Der Stiftspfarrer  
 
** ist Bediensteter der Erzdiözese. Er wird vom Erzbischof ernannt, der Stiftspropst hat nur ein Anhörungsrecht.
 
** ist Bediensteter der Erzdiözese. Er wird vom Erzbischof ernannt, der Stiftspropst hat nur ein Anhörungsrecht.

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