: [[1953]]: erlässt die [[Salzburger Landesregierung]] ein Verkehrsverbot für Fußgänger, Radfahrer und nicht luftbereifte Fahrzeuge sowie für den Viehtrieb auf den fertig gestellten Autobahnstrecken; kurz darauf wird Radfahrern die Benützung des Randstreifens wieder gestattet | : [[1953]]: erlässt die [[Salzburger Landesregierung]] ein Verkehrsverbot für Fußgänger, Radfahrer und nicht luftbereifte Fahrzeuge sowie für den Viehtrieb auf den fertig gestellten Autobahnstrecken; kurz darauf wird Radfahrern die Benützung des Randstreifens wieder gestattet |