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''Ferg'' war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.
 
''Ferg'' war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.
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Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen den '''Ausfergen''', die auf der Salzach das Halleiner Salz von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis Passau schifften.  
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Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen den '''Ausfergen''', die auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis Passau schifften.  
    
Hieran knüpft das Erbausfergenamt.  
 
Hieran knüpft das Erbausfergenamt.  
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Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis 1806 vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen, nämlich
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Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen, nämlich
* seit 1278 die Herren Gutrath von Altengutrath und Puchstein
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* seit [[1278]] die Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]]
* seit 1655 die Herren Kammerlohr von Weichingen
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* seit [[1655]] die Herren Cammerlohr von Weichingen
* seit 1694 die Herren [[Dückher von Haßlau zu Urstein und Winckl|Dücker, Freiherren von Haslau zu Urstein und Winkl]]
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* seit [[1694]] die Herren [[Dückher von Haßlau zu Urstein und Winckl|Dücker, Freiherren von Haslau zu Urstein und Winkl]]
* seit 1713 die Herren [[Auer_von_Winkel_(Adelsgeschlecht)#Die_Freiherren_Gold_zu_Lampoding|Auer zu Winkl, Freiherren zu Gold und Lampoding]]
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* seit [[1713]] die Herren [[Auer_von_Winkel_(Adelsgeschlecht)#Die_Freiherren_Gold_zu_Lampoding|Auer zu Winkl, Freiherren zu Gold und Lampoding]]
    
Nach anderer Darstellung (Artikel "[[Salzachschifffahrt#Geschichtliche Ereignisse auf der Salzach|Salzachschifffahrt]]") gab es ([[1400]]) zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erb'''aus'''fergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erb'''nauf'''fergen).
 
Nach anderer Darstellung (Artikel "[[Salzachschifffahrt#Geschichtliche Ereignisse auf der Salzach|Salzachschifffahrt]]") gab es ([[1400]]) zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erb'''aus'''fergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erb'''nauf'''fergen).