Im Jahr [[1972]] wurde er als Ordentlicher Universitätsprofessor auf die Lehrkanzel für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht der [[Universität Salzburg]] berufen. Dieser Hochschule blieb er treu und diente ihr unter anderem als Dekan ([[1973]]/74), Prodekan ([[1974]]/75) sowie Vorstand des Instituts für Deutsches Recht und Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (1972 bis [[1982]]) und Vorstand des Institut für Europäische und Vergleichende Rechtsgeschichte ([[1986]] bis [[1999]]), bevor er mit 30. September 1999 emeritierte. | Im Jahr [[1972]] wurde er als Ordentlicher Universitätsprofessor auf die Lehrkanzel für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht der [[Universität Salzburg]] berufen. Dieser Hochschule blieb er treu und diente ihr unter anderem als Dekan ([[1973]]/74), Prodekan ([[1974]]/75) sowie Vorstand des Instituts für Deutsches Recht und Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (1972 bis [[1982]]) und Vorstand des Institut für Europäische und Vergleichende Rechtsgeschichte ([[1986]] bis [[1999]]), bevor er mit 30. September 1999 emeritierte. |