In der [[Swap-Affäre der Stadtgemeinde Salzburg]] beteuerte Paulus im [[Prozessverlauf Swap-Affäre der Stadtgemeinde Salzburg|Prozessverlauf]] seine Unschuld, wurde aber in den [[Swap-Affäre die Urteilssprüche|Urteilssprüchen]] zu zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt, verurteilt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen. | In der [[Swap-Affäre der Stadtgemeinde Salzburg]] beteuerte Paulus im [[Prozessverlauf Swap-Affäre der Stadtgemeinde Salzburg|Prozessverlauf]] seine Unschuld, wurde aber in den [[Swap-Affäre die Urteilssprüche|Urteilssprüchen]] zu zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt, verurteilt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen. |