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| | Die Erstbegutachtung erfolgt gemeinsam mit der Erstellung des meteorologischen Gutachtens; periodische Überprüfungen erfolgen zumindest in Abständen von fünf Jahren | | Die Erstbegutachtung erfolgt gemeinsam mit der Erstellung des meteorologischen Gutachtens; periodische Überprüfungen erfolgen zumindest in Abständen von fünf Jahren |
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| | ===3. Lärmtechnische Anforderungen=== | | ===3. Lärmtechnische Anforderungen=== |
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| | Aus bisher gewonnen Erfahrungen werden die oben genannten Anforderungen von dichtverbauten Gebieten bzw. entlang von Hauptverkehrsträgern nicht erfüllt werden. Daraus ergibt sich, dass im Kurort nur reine und erweiterte Wohngebiete, ländliche Gebiete sowie Erholungsgebiete ausgewiesen sein dürfen. Der Kurort muss sich nicht mit der Gemeindegrenze decken | | Aus bisher gewonnen Erfahrungen werden die oben genannten Anforderungen von dichtverbauten Gebieten bzw. entlang von Hauptverkehrsträgern nicht erfüllt werden. Daraus ergibt sich, dass im Kurort nur reine und erweiterte Wohngebiete, ländliche Gebiete sowie Erholungsgebiete ausgewiesen sein dürfen. Der Kurort muss sich nicht mit der Gemeindegrenze decken |
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| | ====3.2. Lärmreduzierende Maßnahmen (siehe ÖAL 32)==== | | ====3.2. Lärmreduzierende Maßnahmen (siehe ÖAL 32)==== |
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| | *Verfügung eines Nachtfahrverbotes für subjektiv laute Fahrzeuge im Kurbezirk mit Ausnahme des *Berufsverkehrs oder besonders lärm- und schadstoffarmer Fahrzeuge | | *Verfügung eines Nachtfahrverbotes für subjektiv laute Fahrzeuge im Kurbezirk mit Ausnahme des *Berufsverkehrs oder besonders lärm- und schadstoffarmer Fahrzeuge |
| | *Schaffung von öffentlichen Parkplätzen möglichst außerhalb des Kurbezirkes in abgeschirmter Lage | | *Schaffung von öffentlichen Parkplätzen möglichst außerhalb des Kurbezirkes in abgeschirmter Lage |
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| | ===4. Allgemeine medizinische Anforderungen=== | | ===4. Allgemeine medizinische Anforderungen=== |
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| | **Er hat sich in kurzer Distanz zum Zentrum des Kurortes zu befinden. Seine Größe ist im Verhältnis zur möglichen maximalen Kurgästezahl, der Größe der Gemeinde und der Größe der Kurzone festzulegen. Wesentliche Bestandteile sind | | **Er hat sich in kurzer Distanz zum Zentrum des Kurortes zu befinden. Seine Größe ist im Verhältnis zur möglichen maximalen Kurgästezahl, der Größe der Gemeinde und der Größe der Kurzone festzulegen. Wesentliche Bestandteile sind |
| | :- geschlossene Grünflächen | | :- geschlossene Grünflächen |
| − | :- schattenspendender Baumbestand | + | :- Schatten spendender Baumbestand |
| | :- Ruheplätze | | :- Ruheplätze |
| | **In der Nähe des Kurparks sind öffentliche Sanitäranlagen (geschlechtergetrenntes WC und Waschgelegenheit mit Fließwasser) sowie ein im Nahbereich befindlicher frei und unentgeltlich zugänglicher Ruhe- bzw. Aufenthaltsraum vorzusehen. | | **In der Nähe des Kurparks sind öffentliche Sanitäranlagen (geschlechtergetrenntes WC und Waschgelegenheit mit Fließwasser) sowie ein im Nahbereich befindlicher frei und unentgeltlich zugänglicher Ruhe- bzw. Aufenthaltsraum vorzusehen. |