Salzburger Provinzialsynode 1537: Unterschied zwischen den Versionen
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Es bedeutete für den bischöflichen Versuch einer Abbestellung der Beschwerden des Klerus ein endgültiges Fiasko. Die Bischöfe hatten nämlich mit der Ankündigung Leonhard von Ecks mit einer Vergleichung in dieser Frage gerechnet. Bei der Bischofskonferenz in [[Mühldorf am Inn]] wurde ein eigenständiges Reformkonzept erarbeitet. Kurze Zeit später legte man in [[Passau]] mit Verhandlungen mit den weltlichen Fürsten den [[ | Es bedeutete für den bischöflichen Versuch einer Abbestellung der Beschwerden des Klerus ein endgültiges Fiasko. Die Bischöfe hatten nämlich mit der Ankündigung Leonhard von Ecks mit einer Vergleichung in dieser Frage gerechnet. Bei der Bischofskonferenz in [[Mühldorf am Inn]] wurde ein eigenständiges Reformkonzept erarbeitet. Kurze Zeit später legte man in [[Passau]] mit Verhandlungen mit den weltlichen Fürsten den [[15. Mai]] [[1537]]<ref>Quelle [http://books.google.at/books?id=do6fFRrLzUEC&pg=PA93&lpg=PA93&dq=Salzburger+Provinzialsynode+1537&source=bl&ots=ZyqcH6gjnE&sig=nYoWcALmfGUIGBb8Zon9Gf4d7rw&hl=de&sa=X&ei=EwF7U_W1KcuU7QbflYDoDA&ved=0CGMQ6AEwBw#v=onepage&q=Salzburger%20Provinzialsynode%201537&f=false Reformationsgeschichte Deutschlands bis 1555(google books)</ref> als Beginn der Synode fest. Man bat in einem eigens nochmals an die weltlichen Fürsten gerichteten Gesuch, um eine Gesandtschaft, die auch Vollmacht hätte, in den Jurisdiktionsstreitigkeiten zu verhandeln, um diese zu einem Ende zu führen. | ||
Diese Anliegen fand auch in der feierlichen Indiktion ausdrückliche Erwähnung. Es wurde nochmals an die weltlichen Fürsten geschrieben ihre Gesandtschaft solle hinreichend Vollmacht haben, um die anstehenden jurisdiktionellen Streitigkeiten verbindlich zu regeln. Wie von Seiten des | Diese Anliegen fand auch in der feierlichen Indiktion ausdrückliche Erwähnung. Es wurde nochmals an die weltlichen Fürsten geschrieben ihre Gesandtschaft solle hinreichend Vollmacht haben, um die anstehenden jurisdiktionellen Streitigkeiten verbindlich zu regeln. Wie von Seiten des Fürsterzbischofs [[Matthäus Lang von Wellenburg]] jene Verhandlungen über die Gravamina geplant waren, ist in einem Memorandum enthalten. Unter anderem war eine getrennte Verhandlung mit [[Bayern]] und mit [[Österreich]] vorgesehen. Ein Beschwerdeausschuss der von der Synode eingerichtet wurde, erarbeitete auch nach Salzburger Plan einen ausführlichen Beschwerdekatalog als Grundlage für die Unterredung mit den weltlichen Fürsten. | ||
Weiters wurde ein Verzeichnis, das die jenige Punkte zusammenstellte die die geistliche Seite in der Kaiserlichen Konstitution von Augsburg 1530 für unannehmbar hielt. Die weltlichen Herrscher sind zu keinen Verhandlungen bereit: Die bischöfliche Seite konnte von den Weltlichen überhaupt nichts erreichen. Die pfälzischen Wittelsbacher hatten sich entschuldigt und der Landgraf zu Leuchtenberg fehlte. Den mit Verspätung kommenden königlichen Oratores legte die versammelte Synode ihre Beschwerden gegen die Übergriffe durch nachgesetzte Obrigkeiten dar. Die Oratores hatten in der Gesandtschaftinduktion freilich die Weisung bekommen, sie sollten die Klagen zwar anhören und an die Regierungen gelangen lassen, selbst aber keine Entscheidungen treffen. | Weiters wurde ein Verzeichnis, das die jenige Punkte zusammenstellte die die geistliche Seite in der Kaiserlichen Konstitution von Augsburg 1530 für unannehmbar hielt. Die weltlichen Herrscher sind zu keinen Verhandlungen bereit: Die bischöfliche Seite konnte von den Weltlichen überhaupt nichts erreichen. Die pfälzischen Wittelsbacher hatten sich entschuldigt und der Landgraf zu Leuchtenberg fehlte. Den mit Verspätung kommenden königlichen Oratores legte die versammelte Synode ihre Beschwerden gegen die Übergriffe durch nachgesetzte Obrigkeiten dar. Die Oratores hatten in der Gesandtschaftinduktion freilich die Weisung bekommen, sie sollten die Klagen zwar anhören und an die Regierungen gelangen lassen, selbst aber keine Entscheidungen treffen. | ||
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Der Abzug des Herzogs scheint dennoch selbst angeordnet und auch von längerer Hand geplant gewesen zu sein, auch wenn Eck gegenüber dem Kardinal alle Schuld auf sich genommen hatte. Auch mit Österreich konnte - trotz einer Vereinbarung von [[1528]]- kein Ausgleich erzielt werden. | Der Abzug des Herzogs scheint dennoch selbst angeordnet und auch von längerer Hand geplant gewesen zu sein, auch wenn Eck gegenüber dem Kardinal alle Schuld auf sich genommen hatte. Auch mit Österreich konnte - trotz einer Vereinbarung von [[1528]]- kein Ausgleich erzielt werden. | ||
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