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Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
 
Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
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Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. „Ich freue mich, dass hier moderne Wohngruppen entstehen, die allen Menschen, die hier leben und arbeiten, ein sehr schönes Lebensumfeld bieten werden. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
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Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
    
Trotz des Neubaues reiß die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: [https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."]<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019]</ref>
 
Trotz des Neubaues reiß die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: [https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."]<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019]</ref>
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