Sühnebrief: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlage des Sühnebriefs ==
 
== Grundlage des Sühnebriefs ==
Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] dar, in dem steht: ''Städte und Märkte werden verpflichtet, zu ihrer Verteidigung Bürgerwehren aufzustellen''.
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Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] dar. Das Statut verbot den Bau von königlichen Burgen und Städten auf kirchlichem Grund. Das Gesetzgebungsrecht der Fürsten wird anerkannt.
  
 
== Geschichte ==
 
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Der Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
 
Der Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
  
Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm.  
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Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte vor allem in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg im  geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus verschiedenen Quellen, auch aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat.  
  
In weiterer Folge wird im selben Jahr (1287) die [[Bürgergarde]] der Stadt Salzburg gegründet.
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Version vom 1. Mai 2019, 21:27 Uhr

Mit dem Sühnebrief, der am 20. April 1287 von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg erlassen wurde, wurden den Bürgern Salzburgs erstmals (politische) Rechte zugestanden. Es ist somit das älteste Salzburger Stadtrecht.

Grundlage des Sühnebriefs

Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom 1. Mai 1231 dar. Das Statut verbot den Bau von königlichen Burgen und Städten auf kirchlichem Grund. Das Gesetzgebungsrecht der Fürsten wird anerkannt.

Geschichte

Der Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss[1]) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.

Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte vor allem in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg im geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus verschiedenen Quellen, auch aus dem Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat.


Weblinks

Quelle

  • Dopsch, Heinz: Der Sühnebrief (1287) als ältestes Stadtrecht. In: Dopsch, Heinz/Hoffmann, Robert: Salzburg, die Geschichte einer Stadt, 2. Aufl. Salzburg 2008, S. 162- 172.

Fußnote