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{{Dieser Artikel|behandelt den Begriff '''Reich''' als territorialer Herrschaftsbereich, besonders in historischen Zusammenhängen. Der Begriff als eine Klassifikationskategorie der [[Glossar_Biologie|Biologie]], zB Tier''reich'', Pflanzen''reich'', ''Reich'' der Bakterien oder als ein [[Familienname]], vgl. [[Walter Reich]], wird hier '''nicht''' erläutert}}
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{{Dieser Artikel|behandelt den Begriff '''Reich''' als territorialer Herrschaftsbereich, besonders in historischen Zusammenhängen. Der Begriff als eine Klassifikationskategorie der [[Glossar_Biologie|Biologie]], z. B. Tier''reich'', Pflanzen''reich'', ''Reich'' der Bakterien oder als ein [[Familienname]], vgl. [[Walter Reich]], wird hier '''nicht''' erläutert}}
Der Begriff '''Reich''' kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor.
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Der Begriff '''Reich''' kommt im [[Salzburgwiki]] sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor.
    
==Historische Reiche==
 
==Historische Reiche==
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Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B.
 
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B.
* den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667),
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* den „Immerwährenden“ [[Immerwährender Reichstag in Regensburg|Reichstag]] in [[Regensburg]] (ab 1667),
 
* Reichskammergericht und Reichshofrat,
 
* Reichskammergericht und Reichshofrat,
 
* Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
 
* Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
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===Österreich===
 
===Österreich===
 
====Reich und Reichshälften====
 
====Reich und Reichshälften====
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
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Mit Bezug auf die [[Habsburgermonarchie|österreichische Monarchie]], wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
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Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] bis 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 bis 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ Wien.
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Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] bis 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 bis 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ [[Wien]].
    
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen [[Minister]] – die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren – wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.  
 
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen [[Minister]] – die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren – wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.  
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Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „[[Reichsrat]]“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, ''Reichs''straßen, manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze.
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Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „[[Reichsrat]]“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, [[Reichsstraße|''Reichs''straßen]], manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze.
    
====k. k.====
 
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Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Dalmatien, Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich ''und'' königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d. h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr.&nbsp;56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band&nbsp;V, 5.&nbsp;Auflage, S.&nbsp;170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>; ausschließlich „königlich“ war nun die ungarische Reichshälfte.
 
Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Dalmatien, Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich ''und'' königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d. h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr.&nbsp;56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band&nbsp;V, 5.&nbsp;Auflage, S.&nbsp;170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>; ausschließlich „königlich“ war nun die ungarische Reichshälfte.
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==Bildergalerie==
 
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*** [http://de.wikipedia.org/wiki/K.u.k._Kriegsministerium ''„Reichskriegsministerium“'']
 
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== Fußnoten ==
 
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[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
 
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]

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