Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
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Bis 1992 bestand es 20 Jahre lang aus fünf, seit 1992 aus drei Mitgliedern.<ref>[http://search.salzburg.com/articles/5151724?highlight=1992%20Direktorium Salzburger Nachrichten vom 18. Juli 2009: "Der Konzertchef verlässt die Festspiele"] </ref>
  
 
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
 
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
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Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
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==Siehe auch:==
 
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Version vom 18. Juli 2009, 16:31 Uhr

Das Direktorium des Salzburger Festspielfonds, gebräuchlicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem Kuratorium des Salzburger Festspielfonds, von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des Salzburger Festspielfonds.

Wirkungsbereich

Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:

  • die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
  • der Abschluss von Verträgen und
  • die Aufstellung des Jahresvoranschlages.

Mitglieder

Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern.

Bis 1992 bestand es 20 Jahre lang aus fünf, seit 1992 aus drei Mitgliedern.[1]

Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.

Aufgabenverteilung

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Direktoriums ist in der Praxis so, dass es aus

besteht.

Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.

Einzelnachweise

Siehe auch:

Hauptartikel: Salzburger Festspielfonds
Hauptartikel: Präsidenten der Salzburger Festspiele
Hauptartikel: Intendanten der Salzburger Festspiele
Hauptartikel: Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele