Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | ||
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Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. | Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. | ||
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Version vom 18. Juli 2009, 16:31 Uhr
Das Direktorium des Salzburger Festspielfonds, gebräuchlicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem Kuratorium des Salzburger Festspielfonds, von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des Salzburger Festspielfonds.
Wirkungsbereich
Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:
- die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
- der Abschluss von Verträgen und
- die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
Mitglieder
Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern.
Bis 1992 bestand es 20 Jahre lang aus fünf, seit 1992 aus drei Mitgliedern.[1]
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
Aufgabenverteilung
Die Aufgabenverteilung innerhalb des Direktoriums ist in der Praxis so, dass es aus
- dem Präsidenten,
- dem Intendanten (künstlerischen Leiter) und
- dem Kaufmännischen Direktor
besteht.
Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
Einzelnachweise
Siehe auch:
- Hauptartikel: Salzburger Festspielfonds
- Hauptartikel: Präsidenten der Salzburger Festspiele
- Hauptartikel: Intendanten der Salzburger Festspiele
- Hauptartikel: Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele