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Die beiden '''Stadträte''' der [[Stadt Salzburg]] bilden nach dem [[Salzburg#Stadtverfassung|Salzburger Stadtrecht]] zusammen mit dem [[Salzburger Bürgermeister|Bürgermeister]] und den beiden Bürgermeister-Stellvertretern das '''Stadtratskollegium'''.
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Die beiden '''Stadträte''' der [[Stadt Salzburg]] bilden nach dem [[Salzburg#Stadtverfassung|Salzburger Stadtrecht]] zusammen mit dem [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] und den beiden Bürgermeister-Stellvertretern das '''Stadtratskollegium'''.
    
Die Zusammensetzung des Stadtratskollegiums wird entsprechend dem jeweiligen Mandatsstand der im Gemeinderat vertretenen Parteien ([[Proporz]]) vorgenommen.
 
Die Zusammensetzung des Stadtratskollegiums wird entsprechend dem jeweiligen Mandatsstand der im Gemeinderat vertretenen Parteien ([[Proporz]]) vorgenommen.
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==Ressortzuständigkeiten==
 
==Ressortzuständigkeiten==
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Den Mitgliedern des Stadtratskollegiums sind Ressorts zugeordnet, die sie in Eigenverantwortung führen:
    
'''Bürgermeister [[Heinz Schaden|Dr. Heinz Schaden]]''':
 
'''Bürgermeister [[Heinz Schaden|Dr. Heinz Schaden]]''':