|}Das '''Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Hallein''' ist eine Bezeichnung<ref>Nach [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12126500 § 27a des Schulunterrichtsgesetzes] sind Sonderpädagogische Zentren Sonderschulen, die als solche vom Landesschulrat festgelegt sind und damit die Aufgabe erhalten, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, daß Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Sie haben auch Lehrer zu betreuen, die im Regelschulwesen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden. </ref> der ''Allgemeinen Sonderschule Hallein'', bzw. des diese beherbergenden Gebäudes in der [[Tennengau]]er Stadt [[Hallein]]. | |}Das '''Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik Hallein''' ist eine Bezeichnung<ref>Nach [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12126500 § 27a des Schulunterrichtsgesetzes] sind Sonderpädagogische Zentren Sonderschulen, die als solche vom Landesschulrat festgelegt sind und damit die Aufgabe erhalten, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, daß Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Sie haben auch Lehrer zu betreuen, die im Regelschulwesen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden. </ref> der ''Allgemeinen Sonderschule Hallein'', bzw. des diese beherbergenden Gebäudes in der [[Tennengau]]er Stadt [[Hallein]]. |