Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:  
Der Landesschulrat bestand nach dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates war hiebei immer der [[Landeshauptmann]], der aber einen Amtsführenden Präsidenten bestellte.
 
Der Landesschulrat bestand nach dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates war hiebei immer der [[Landeshauptmann]], der aber einen Amtsführenden Präsidenten bestellte.
   −
Das Kollegium des Landesschulrates setzte sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirche, [[Kammern]], [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasste sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen für Schulversuche.
+
Das Kollegium des Landesschulrates setzte sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirchen, [[Kammern]], [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasste sich u.a. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen für Schulversuche.
    
==Servicestellen==
 
==Servicestellen==
Zeile 22: Zeile 22:  
Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war).
 
Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war).
   −
Per [[1. Jänner]] [[2019]] wurde Landesschulrat in eine neue Behörde mit der Bezeichnung „[[Bildungsdirektion für Salzburg]]“ übergeleitet.
+
Per [[1. Jänner]] [[2019]] wurde der Landesschulrat in eine neue Behörde mit der Bezeichnung „[[Bildungsdirektion für Salzburg]]“ übergeleitet.
    
==Präsidenten==
 
==Präsidenten==
63.246

Bearbeitungen