Dokumentiert ist hingegen durch Protokolle, dass es im [[19. Jahrhundert]] in Österreich üblich war, dass die einjährige Amtszeit eines Stadtrichters oder Gemeinderates immer am 21. Dezember ablief. | Dokumentiert ist hingegen durch Protokolle, dass es im [[19. Jahrhundert]] in Österreich üblich war, dass die einjährige Amtszeit eines Stadtrichters oder Gemeinderates immer am 21. Dezember ablief. |