| − | Ein ''Schülerheim'' <ref> vergleiche: § 1, 28b, 41, 47, 49 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz </ref> oder ''Schulheim'' ist eine Einrichtung zur Beherbergung, die der gesetzliche Schulerhalter einer [[Schule|Pflichtschule]] für jene Schüler bereithält, die auf Grund der Entfernung ihres Wohnsitzes vom Schulort eine längere tägliche An- und Abfahrtszeit haben, sodass während der Schulzeiten zur Erfüllung der Schulpflicht eine Unterkunft am Ort der Schule notwendig oder zumindest zweckmäßig ist. Ein Schülerheim wird vom Schüler in der Regel nur während der Woche zur Nächtigung als Unterkunft genutzt. | + | Ein ''Schülerheim'' <ref> vergleiche: § 1, 28b, 41, 47, 49 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz </ref> oder ''Schulheim'' ist eine Einrichtung zur Beherbergung, die der gesetzliche Schulerhalter einer [[Schule|Pflichtschule]] für jene Schüler bereit hält, die auf Grund der Entfernung ihres Wohnsitzes vom Schulort eine längere tägliche An- und Abfahrtszeit haben, sodass während der Schulzeiten zur Erfüllung der Schulpflicht eine Unterkunft am Ort der Schule notwendig oder zumindest zweckmäßig ist. Ein Schülerheim wird vom Schüler in der Regel nur während der Woche zur Nächtigung als Unterkunft genutzt. |
| | Dem Begriff hinzugefügt wird häufig der Schultyp, z.B. Berufsschule = Berufsschulheim | | Dem Begriff hinzugefügt wird häufig der Schultyp, z.B. Berufsschule = Berufsschulheim |