| | Es blieb jedoch nicht bei den zufälligen „Negativfunden“ im Rahmen der Positivauslese. Die Gesundheitsämter betrieben auch eine aktive und gezielte Erhebungstätigkeit, um die Negativauslese zu forcieren. | | Es blieb jedoch nicht bei den zufälligen „Negativfunden“ im Rahmen der Positivauslese. Die Gesundheitsämter betrieben auch eine aktive und gezielte Erhebungstätigkeit, um die Negativauslese zu forcieren. |
| − | Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetz geregelte Zwangssterilisierung waren „Erbkranke“, d.h. Menschen, die von „auszumerzenden Erbkrankheiten“ befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen „angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung“. Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten „Asozialen“, darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle. | + | Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetz geregelte Zwangssterilisierung waren „Erbkranke“, d. h. Menschen, die von „auszumerzenden Erbkrankheiten“ befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen „angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung“. Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten „Asozialen“, darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle. |