Die gesamte Gemeindevertretung wird laut dem geltenden Landesgesetz - ''Salzburger Gemeindewahlordnung 1998'' - direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle österreichischen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde, sowie alle EU-Bürger, die hier ihren Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Wahl beträgt 16 Jahre.
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Die gesamte Gemeindevertretung wird laut dem geltenden Landesgesetz - ''Salzburger Gemeindewahlordnung 1998'' - bei den [[Gemeindevertretungswahlen]] direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle österreichischen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde, sowie alle EU-Bürger, die hier ihren Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Wahl beträgt 16 Jahre.
Die Größe der Gemeindevertretung ist abhängig von der Anzahl der Einwohner:
Die Größe der Gemeindevertretung ist abhängig von der Anzahl der Einwohner: