:: ... wird den Verwaltungsbehörden per Verordnung ermöglicht, Juden die Veräußerung ihres Besitzes und ihrer Betriebe aufzuerlegen | :: ... wird den Verwaltungsbehörden per Verordnung ermöglicht, Juden die Veräußerung ihres Besitzes und ihrer Betriebe aufzuerlegen |