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Nach mit Auszeichnung bestandener Matura am Realgymnasium Stubenbastei begann Theo Mayer-Maly das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Von seinen Lehrern wirkten Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß besonders nachdrücklich auf ihn ein. Am [[23. Jänner]] [[1954]] wurde er als erster österreichischer Jurist nach [[1945]] ''sub auspiciis praesidentis rei publicae'' promoviert. Nach einigen Monaten Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und im gerichtlichen Vorbereitungsdienst trat er in den Dienst der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte ein. Verwendung fand er zunächst in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, dann in der Sozialversicherungs- und schließlich in der Schiedsgerichtsabteilung der Kammer.  
 
Nach mit Auszeichnung bestandener Matura am Realgymnasium Stubenbastei begann Theo Mayer-Maly das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Von seinen Lehrern wirkten Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß besonders nachdrücklich auf ihn ein. Am [[23. Jänner]] [[1954]] wurde er als erster österreichischer Jurist nach [[1945]] ''sub auspiciis praesidentis rei publicae'' promoviert. Nach einigen Monaten Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und im gerichtlichen Vorbereitungsdienst trat er in den Dienst der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte ein. Verwendung fand er zunächst in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, dann in der Sozialversicherungs- und schließlich in der Schiedsgerichtsabteilung der Kammer.  
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Im Sommersemester [[1956]] wurde Mayer-Maly an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für römisches Recht habilitiert. Seine Habilitationsschrift war eine Arbeit über die ''locatio conductio'', jenem Vertragstyp des römischen Rechts, der aus dem heutigen Recht Miete, Arbeitsvertrag und Werkvertrag umspannt. Die Anregung zur Themenwahl war von dem wohl bedeutendsten österreichischen Romanisten, Max Kaser, ausgegangen, mit dem Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden war. Schon in dem auf die Habilitation folgenden Semester konnte er eine Lehrstuhlvertretung in Graz übernehmen, wo er im Sommer [[1957]], noch vor seinem 26. Geburtstag, zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. Die etwas seltene Fächerkombination resultierte aus seinen rechtshistorischen Interessen einerseits, seinen Erfahrungen aus der Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits. In Graz wurde Mayer-Maly von Walter Wilburg für den Gedanken eines beweglichen Systemdenkens gewonnen, dort knüpfte er mit Franz Bydlinski und Gunter Wesener persönliche und wissenschaftliche Freundschaften an, die über die Jahrzehnte zu bestehen vermochten.
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Im Sommersemester [[1956]] wurde Mayer-Maly an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für römisches Recht habilitiert. Seine Habilitationsschrift war eine Arbeit über die ''locatio conductio'', jenem Vertragstyp des römischen Rechts, der aus dem heutigen Recht Miete, Arbeitsvertrag und Werkvertrag umspannt. Die Anregung zur Themenwahl war von dem wohl bedeutendsten österreichischen Romanisten, [[Max Kaser]], ausgegangen, mit dem Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden war. Schon in dem auf die Habilitation folgenden Semester konnte er eine Lehrstuhlvertretung in Graz übernehmen, wo er im Sommer [[1957]], noch vor seinem 26. Geburtstag, zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. Die etwas seltene Fächerkombination resultierte aus seinen rechtshistorischen Interessen einerseits, seinen Erfahrungen aus der Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits. In Graz wurde Mayer-Maly von Walter Wilburg für den Gedanken eines beweglichen Systemdenkens gewonnen, dort knüpfte er mit Franz Bydlinski und Gunter Wesener persönliche und wissenschaftliche Freundschaften an, die über die Jahrzehnte zu bestehen vermochten.
    
Von Graz wurde Mayer-Maly [[1959]] als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. [[1962]] nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
 
Von Graz wurde Mayer-Maly [[1959]] als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. [[1962]] nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
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