Als Namensgeber gilt das einstige Klostermaiergut, welches unter verschiedenen Schreibweisen bekannt ist. "''Zur Bezeichnung "Klostermaier" darf angenommen werden, dass die Klöster St. Peter oder Michaelbeurn im Besitz dieses Anwesens waren''." <ref>{{Quelle Franz Martin}}, Seite 165</ref> Der Beschluss zur Namensgebung wurde [[1999]] gefasst. | Als Namensgeber gilt das einstige Klostermaiergut, welches unter verschiedenen Schreibweisen bekannt ist. "''Zur Bezeichnung "Klostermaier" darf angenommen werden, dass die Klöster St. Peter oder Michaelbeurn im Besitz dieses Anwesens waren''." <ref>{{Quelle Franz Martin}}, Seite 165</ref> Der Beschluss zur Namensgebung wurde [[1999]] gefasst. |