Nach Vollendung der unteren Schulen trat er in das [[Stift St. Peter]] ein und legte am [[11. September]] [[1757]] die Ordensgelübde ab. 1761 wurde er zum Priester geweiht und studierte hernach. Am [[18. November]] [[1766]] wurde er zum Doktor juris promoviert. Noch 1766 wurde er außerordentlicher, ab 1770 ordentlicher Professor für Kirchenrecht. Zugleich wurde er zum hochfürstlichen geistlichen Rat. 1770/71 war er [[Liste der Dekane der Juridischen Fakultät der Benediktineruniversität Salzburg|Dekan der Juridischen Fakultät]]. | Nach Vollendung der unteren Schulen trat er in das [[Stift St. Peter]] ein und legte am [[11. September]] [[1757]] die Ordensgelübde ab. 1761 wurde er zum Priester geweiht und studierte hernach. Am [[18. November]] [[1766]] wurde er zum Doktor juris promoviert. Noch 1766 wurde er außerordentlicher, ab 1770 ordentlicher Professor für Kirchenrecht. Zugleich wurde er zum hochfürstlichen geistlichen Rat. 1770/71 war er [[Liste der Dekane der Juridischen Fakultät der Benediktineruniversität Salzburg|Dekan der Juridischen Fakultät]]. |