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Zu Schutzherren und Patronen der Stiftung bestimmte der Stifter gleichberechtigt den Stellvertreter des [[Salzburger Landstände|Landesausschusses]] und den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronschen Sekundogenitur]].  
 
Zu Schutzherren und Patronen der Stiftung bestimmte der Stifter gleichberechtigt den Stellvertreter des [[Salzburger Landstände|Landesausschusses]] und den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronschen Sekundogenitur]].  
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Die disziplinäre Oberaufsicht wurde dem jeweiligen Universitätsrektor zugewiesen.
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Das Collegium stand unter der direkten Aufsicht eines geistlichen Erziehers, des [[Präfekten des Collegium Rupertinum|Präfekten]]. Die disziplinäre Oberaufsicht lag beim jeweiligen Universitätsrektor.  
    
Nachdem der große [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] das Gebäude, in dem sich das  [[Collegium Marianum]] befand ([[Bergstraße]] 16) zerstört hatte, drang Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das ''Collegium Rupertinum'' mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten ''Collegium Marianum'' zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]].
 
Nachdem der große [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] das Gebäude, in dem sich das  [[Collegium Marianum]] befand ([[Bergstraße]] 16) zerstört hatte, drang Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das ''Collegium Rupertinum'' mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten ''Collegium Marianum'' zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]].
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