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| | ==Die Salinenkonvention== | | ==Die Salinenkonvention== |
| − | Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch [[Salzburg]] bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. | + | Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der [[Saline Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch [[Salzburg]] bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. |
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| | In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. | | In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. |
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| | Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern mussten. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]] vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. | | Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern mussten. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]] vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. |
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| − | [[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der Fürstprobstei [[Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die Abtretung von Salzburg [[1803]] an Bayern waren die Fürstpropstei und das [[Erzbistum (Überblick)|Überblick]] zunächst Nachbarn. [[1805]] kam Salzburg zu k&k Österreich und die Fürstpropstei wurde annektiert. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen zu ihren eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayersichen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft. | + | [[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstprobstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die Abtretung von Salzburg [[1803]] an Bayern waren die Fürstpropstei und das [[Erzbistum (Überblick)|Überblick]] zunächst Nachbarn. [[1805]] kam Salzburg zu k&k Österreich und die Fürstpropstei wurde annektiert. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen zu ihren eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft. |
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| | [[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde an Bayern abgetreten und [[Salzbergbau]] und Saalforste waren wieder vereint. Bis [[1816]], dann kam die Fürstpropstei endgültig an Bayern. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''. | | [[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde an Bayern abgetreten und [[Salzbergbau]] und Saalforste waren wieder vereint. Bis [[1816]], dann kam die Fürstpropstei endgültig an Bayern. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''. |
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| − | Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen der Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde. | + | Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen der Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde. |
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