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Eine '''Heilquelle''' ist ein natürliche [[Wasser]]vorkommen, das bereits mit Mineral- oder Spurenstoffen versetzt an die Erdoberfläche treten und für Heilzwecke geeignet ist. Dazu muss es einen vorgeschriebenen Mindestgehalt an Inhaltsstoffen aufweisen.
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Eine '''Heilquelle''' ist ein natürliches [[Heilvorkommen]], dessen [[Wasser]] mit Mineral- oder Spurenstoffen versetzt an die Erdoberfläche treten und für Heilzwecke geeignet ist. Dazu muss es einen vorgeschriebenen Mindestgehalt an mineralischen Inhaltsstoffen aufweisen.
    
== Begriffsdefinition ==
 
== Begriffsdefinition ==
Als natürliches ortsgebundenes [[Heilvorkommen]] kann eine Anerkennung durch Bescheid der Landesregierung erfolgen, wenn unabhängig von der Gesamtmineralisierung ein Mindestgehalt an bestimmten, pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen gegeben ist, die für die Heilquelle "charakterisierend" ist.
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Als natürliches ortsgebundenes Heilvorkommen kann eine Anerkennung durch Bescheid der Landesregierung erfolgen, wenn unabhängig von der Gesamtmineralisierung ein Mindestgehalt an bestimmten, pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen gegeben ist, die für die Heilquelle "charakterisierend" ist.
    
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung als Heilquelle im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] ist das ''Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997'', StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV) i.d.g.F. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 vgl. S.HVK (Geltende Fassung; Rechtsinformationssystem)]</ref>:   
 
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung als Heilquelle im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] ist das ''Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997'', StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV) i.d.g.F. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 vgl. S.HVK (Geltende Fassung; Rechtsinformationssystem)]</ref>:   

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