: [[1949]]: beschließt der [[Salzburger Landtag]] die Gemeindewahlordnung; der [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat der Stadt Salzburg]] besteht aus 40 Mitgliedern und die Funktionsdauer wird mit fünf Jahren festgesetzt; die Gemeinderatswahl ist für [[30. Oktober]] [[1949]] vorgesehen | : [[1949]]: beschließt der [[Salzburger Landtag]] die Gemeindewahlordnung; der [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat der Stadt Salzburg]] besteht aus 40 Mitgliedern und die Funktionsdauer wird mit fünf Jahren festgesetzt; die Gemeinderatswahl ist für [[30. Oktober]] [[1949]] vorgesehen |