Änderungen

373 Bytes hinzugefügt ,  16:17, 15. Sep. 2008
Pflegegericht erg. und vom Pfleger getrennt
Zeile 1: Zeile 1: −
Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen damals zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pflegegerichte'''.  
+
Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen ab dem [[13. Jahrhundert]] zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pflegegerichte'''.  
   −
Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Der ''Pfleger'' war ein Beamter des Erzbischofs. Er hatte die Aufgabe Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.  
+
Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Urbaramt]]es. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''.
   −
==Quelle==
+
==Quellen==
 +
* ''900 Jahre Festung Hohensalzburg'', Landesfest 4. bis 12. Juni 1977, Schriftenreihe des [[Landespressebüro]] Salzburg, 1977
 
* Salzburg Wiki Beitrag [[Hintersee (Gemeinde)]]
 
* Salzburg Wiki Beitrag [[Hintersee (Gemeinde)]]
    
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 +
[[Kategorie:Verwaltung (Geschichte)]]
 +
[[Kategorie:Bundesland Salzburg]]