| − | Als '''Regalien''' (lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates. | + | Als '''Regalien''' (lat. ''iura regalia'', ''königliche Rechte'') bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates. |
| − | Seit dem 13. Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.|Erzbischof Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des Erzbistums) | + | Seit dem [[13. Jahrhundert]] gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistums]]). |