| | * In der dem Kultusministerium zugrunde liegenden '''Verfassung''' und Richtlinien der freikirchlichen Glaubensgemeinschaft "Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde" in Österreich sind Name der religiösen Bekenntnisgemeinschaft, Religionslehre und Gottesdienst, Zweck und Ziele, Mitgliedschaft, Organe, Befugnisse, Teilbereiche und örtliche Gemeinden, Finanzierung und Haftbarkeit, etc. geregelt; in den '''Lehrmäßigen Grundlagen'''<ref>[http://www.freiechristengemeinde.at/ Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich]</ref> der Freien Christengemeinde in Österreich wurden hingegen die theologischen Standpunkte erörtert. Pluralität in Lehrausprägung und unterschiedliche Organisationsformen einer sich festigenden jedoch zugleich auch inmitten von Globalisierungstrends dynamisch fortschreitenden Entwicklung der weltweiten pfingstlich-charismatischen Bewegung bedarf einer freien theologischen Positionierung jeder einzelnen nationalen bzw. ethnischen Pfingstbewegung im jeweiligen Lebenskontext. | | * In der dem Kultusministerium zugrunde liegenden '''Verfassung''' und Richtlinien der freikirchlichen Glaubensgemeinschaft "Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde" in Österreich sind Name der religiösen Bekenntnisgemeinschaft, Religionslehre und Gottesdienst, Zweck und Ziele, Mitgliedschaft, Organe, Befugnisse, Teilbereiche und örtliche Gemeinden, Finanzierung und Haftbarkeit, etc. geregelt; in den '''Lehrmäßigen Grundlagen'''<ref>[http://www.freiechristengemeinde.at/ Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich]</ref> der Freien Christengemeinde in Österreich wurden hingegen die theologischen Standpunkte erörtert. Pluralität in Lehrausprägung und unterschiedliche Organisationsformen einer sich festigenden jedoch zugleich auch inmitten von Globalisierungstrends dynamisch fortschreitenden Entwicklung der weltweiten pfingstlich-charismatischen Bewegung bedarf einer freien theologischen Positionierung jeder einzelnen nationalen bzw. ethnischen Pfingstbewegung im jeweiligen Lebenskontext. |
| − | * Theologische Grundzüge in Österreich:<ref>Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich und Freie_Christengemeinde/Pfingstgemeinde Wikipedia Deutschland</ref> '''Sola scriptura''': Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments ist alleinige Grundlage für Lehre und Leben. Gemäß der altkirchlichen Bekenntnisse besteht das Bekenntnis zur '''Trinitätslehre''' von Vater, Sohn und Heiligem Geist als den einen Gott. '''Zur Soteriologie''': Jesus Christus hat das Heil für alle Menschen erworben. Dieses muß durch den Glauben an ihn und die Umkehr von den Sünden persönlich angeeignet werden. Reformatorisch geprägte '''Rechtfertigungslehre''' (Sola fide, sola gratia - allein der Glaube, allein die Gnade). '''Zur Ekklesiologie''' (zur christlichen Gemeinde): Durch freiwillige Bekundung, den Glauben an Jesus Christus und die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wird man in die Gemeinde eingegliedert. Die Taufe wird als Taufe der Gläubigen verstanden (Religionsmündigkeit), wobei das Alter sekundär ist. Niemand wird das Christsein abgesprochen, der ein anderes Gemeinde- bzw. Kirchen- und Taufverständnis hat. Eine örtliche Gemeinden wird in der Regel von einem '''ordinierten Pastor''', dessen mehrjährige Ausbildung (in der Regel vierjähriges Theologiestudium<ref>[http://www.beroea.de/ Theologisches Seminar BERÖA (Erzhausen, Deutschland)]</ref><ref>[http://www.fcgoe.at/athg/ Akademie für Theologie und Gemeindebau (Österreich: Salzburg/Wien/Linz)]</ref> mit anschließendem 2-3 jährigem Praktikum bzw. Vikariat) mit einem Ordinationsgelübde abgeschlossen wird, gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Kollegium von Ältesten geleitet und ist für die Gestaltung ihres Gemeindelebens selbstverantwortlich (im Rahmen der gemeinsamen Interessen des Bundes der FCGÖ). Die Gemeinden sind finanziell eigenverantwortlich, ihre Aufwendungen (Gottesdiensthäuser, Pastorengehälter, etc.) werden durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder gedeckt. '''Zur Eschatologie''': Die Vollendung des Reiches Gottes: Bekenntnis zur sichtbaren Wiederkunft Jesu Christi und der Vollendung des Reiches Gottes. Gericht Gottes über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen. | + | * Theologische Grundzüge in Österreich:<ref>Offizielle Homepage der Freien Christengemeinde/Pfingstgemeinde in Österreich und Freie_Christengemeinde/Pfingstgemeinde Wikipedia Deutschland</ref> '''Sola scriptura''': Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments ist alleinige Grundlage für Lehre und Leben. Gemäß der altkirchlichen Bekenntnisse besteht das Bekenntnis zur '''Trinitätslehre''' von Vater, Sohn und Heiligem Geist als den einen Gott. '''Zur Soteriologie''': Jesus Christus hat das Heil für alle Menschen erworben. Dieses muß durch den Glauben an ihn und die Umkehr von den Sünden persönlich angeeignet werden. Reformatorisch geprägte '''Rechtfertigungslehre''' (Sola fide, sola gratia - allein der Glaube, allein die Gnade). '''Zur Ekklesiologie''' (zur christlichen Gemeinde): Durch freiwillige Bekundung, den Glauben an Jesus Christus und die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wird man in die Gemeinde eingegliedert. Die Taufe wird als Taufe der Gläubigen verstanden (Religionsmündigkeit), wobei das Alter sekundär ist. Niemand wird das Christsein abgesprochen, der ein anderes Gemeinde- bzw. Kirchen- und Taufverständnis hat. Eine örtliche Gemeinde wird in der Regel von einem '''ordinierten Pastor''', dessen mehrjährige Ausbildung (in der Regel vierjähriges Theologiestudium<ref>[http://www.beroea.de/ Theologisches Seminar BERÖA (Erzhausen, Deutschland)]</ref><ref>[http://www.fcgoe.at/athg/ Akademie für Theologie und Gemeindebau (Österreich: Salzburg/Wien/Linz)]</ref> mit anschließendem 2-3 jährigem Praktikum bzw. Vikariat) mit einem Ordinationsgelübde abgeschlossen wird, gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Kollegium von Ältesten geleitet und ist für die Gestaltung ihres Gemeindelebens selbstverantwortlich (im Rahmen der gemeinsamen Interessen des Bundes der FCGÖ). Die Gemeinden sind finanziell eigenverantwortlich, ihre Aufwendungen (Gottesdiensthäuser, Pastorengehälter, etc.) werden durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder gedeckt. '''Zur Eschatologie''': Die Vollendung des Reiches Gottes: Bekenntnis zur sichtbaren Wiederkunft Jesu Christi und der Vollendung des Reiches Gottes. Gericht Gottes über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen. |
| | *'''Gottesdienstelemente''': freie Liturgie mit üblichen Bestandteile: 1. Begrüßung der Gemeinde durch Pastor/Gottesdienstleiter; 2. erlebnisorientierte Zeit der Musik, des Gesanges und des Gebetes (modernes Liedgut; während Musik: freies Gebet, auf Wunsch Segnungs- und Heilungsgebet für Kranke [auf Wunsch mit Ölsalbung gemäß Jak 5 durch Älteste] bzw. Fürbitte für alltägliche Nöte; Charismendienst gemäß 1 Kor 12;14 [u.a. prophetische Rede, Zungenrede mit Auslegung], Erlebnisberichte, Freiheit zum körperlichen Ausdruck des Gebets [durch Hände heben, rythmischer Bewegung zur Musik, "hinknien" vor Gott, jubeln, etc.], öfters Abendmahl [Empfang in beiderlei Gestalt: Wein oder Traubensaft, und Brot] etc.); 3. Ankündigungen und freie Kollekte; 4. Künstlerischer Beitrag: z.B. Vortragslied mit Klavierbegleitung, humoristische Darbietungen wie Sketch von Kindern/Jugendlichen oder Puppenspiel etc.; 5. Predigt (Wort Gottes Verkündigung); 6. Abschließendes Segnungsgebet oder Freiraum zur gemeinsamen Fürbitte; 7. Anschließende Gemeinschaftszeit (Agape): Café und Kuchen oder Mittagsbuffet (oft auch Gemeinschaftsaktionen). | | *'''Gottesdienstelemente''': freie Liturgie mit üblichen Bestandteile: 1. Begrüßung der Gemeinde durch Pastor/Gottesdienstleiter; 2. erlebnisorientierte Zeit der Musik, des Gesanges und des Gebetes (modernes Liedgut; während Musik: freies Gebet, auf Wunsch Segnungs- und Heilungsgebet für Kranke [auf Wunsch mit Ölsalbung gemäß Jak 5 durch Älteste] bzw. Fürbitte für alltägliche Nöte; Charismendienst gemäß 1 Kor 12;14 [u.a. prophetische Rede, Zungenrede mit Auslegung], Erlebnisberichte, Freiheit zum körperlichen Ausdruck des Gebets [durch Hände heben, rythmischer Bewegung zur Musik, "hinknien" vor Gott, jubeln, etc.], öfters Abendmahl [Empfang in beiderlei Gestalt: Wein oder Traubensaft, und Brot] etc.); 3. Ankündigungen und freie Kollekte; 4. Künstlerischer Beitrag: z.B. Vortragslied mit Klavierbegleitung, humoristische Darbietungen wie Sketch von Kindern/Jugendlichen oder Puppenspiel etc.; 5. Predigt (Wort Gottes Verkündigung); 6. Abschließendes Segnungsgebet oder Freiraum zur gemeinsamen Fürbitte; 7. Anschließende Gemeinschaftszeit (Agape): Café und Kuchen oder Mittagsbuffet (oft auch Gemeinschaftsaktionen). |