Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren. | Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren. |