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| | <!--*6: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Ministeriums des Innern, wodurch eine Aenderung der bestehenden Vorschriften über die Stellvertretung von Militär-Dienstpflichtigen verordnet wird]--> | | <!--*6: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Ministeriums des Innern, wodurch eine Aenderung der bestehenden Vorschriften über die Stellvertretung von Militär-Dienstpflichtigen verordnet wird]--> |
| | <!--*7: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Justizministeriums, wodurch die Straf- und Civilgerichtsbehörden angewiesen werden, die mit der Vorschrift vom 23. September 1849 neu gestifteten Militär-Dienstzeichen, welche in Civil-Verlassenschaften vorgefunden oder den unter der Civil-Jurisdiction stehenden Leuten wegen eines Verbrechens abgenommen werden, ohne Verzug dem nächsten Regimente, Corps oder der nächsten Kriegscasse zu übersenden]--> | | <!--*7: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Justizministeriums, wodurch die Straf- und Civilgerichtsbehörden angewiesen werden, die mit der Vorschrift vom 23. September 1849 neu gestifteten Militär-Dienstzeichen, welche in Civil-Verlassenschaften vorgefunden oder den unter der Civil-Jurisdiction stehenden Leuten wegen eines Verbrechens abgenommen werden, ohne Verzug dem nächsten Regimente, Corps oder der nächsten Kriegscasse zu übersenden]--> |
| − | <!--*8: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Finanzministeriums, womit die Bestimmungen des Finanzministerial-Erlasses vom 10. März 1849 in Betreff der Dienstreisen der Beamten und Diener, bei denen das Transportmittel der Eisenbahnen benützt werden kann, auch auf das lombardisch-venetianische Königreich, Ungarn, [[Siebenbürgen]], Croatien, Slavonien, das Temeser Banat und die Woiwodschaft Serbien ausgedehnt werden]--> | + | <!--*8: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000031 Erlaß des Finanzministeriums, womit die Bestimmungen des Finanzministerial-Erlasses vom 10. März 1849 in Betreff der Dienstreisen der Beamten und Diener, bei denen das Transportmittel der Eisenbahnen benützt werden kann, auch auf das lombardisch-venetianische Königreich, Ungarn, [[Siebenbürgen]], Croatien, Slavonien, das Temeser [[Banat]] und die Woiwodschaft Serbien ausgedehnt werden]--> |
| | <!--*9: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000032 Kaiserliches Patent, wodurch die Landesverfassung für das Herzogthum Kärnthen sammt der dazu gehörigen Landtags-Wahlordnung erlassen und verkündet wird]--> | | <!--*9: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000032 Kaiserliches Patent, wodurch die Landesverfassung für das Herzogthum Kärnthen sammt der dazu gehörigen Landtags-Wahlordnung erlassen und verkündet wird]--> |
| | <!--*10: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000032 Kaiserliches Patent, wodurch die Landesverfassung für das Herzogthum Krain sammt der dazu gehörigen Ländtags-Wahlordnung erlassen und verkündet wird]--> | | <!--*10: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000032 Kaiserliches Patent, wodurch die Landesverfassung für das Herzogthum Krain sammt der dazu gehörigen Ländtags-Wahlordnung erlassen und verkündet wird]--> |