| | Hallo @Wolfgang, du schreibst: "Seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 führten die Herren von Hagenau einen festen Familiennamen, um ihre Erbansprüche geltend machen zu können. Sie nannten sich dann nach ihrem Edelsitz und Forst Hagenau bei Schrobenhausen in Bayern, der nordwestlich von Freising lag." Dagegen spricht natürlich, daß Bischof Gottschalk den Namen schon trägt. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 18:24, 2. Dez. 2015 (CET) | | Hallo @Wolfgang, du schreibst: "Seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 führten die Herren von Hagenau einen festen Familiennamen, um ihre Erbansprüche geltend machen zu können. Sie nannten sich dann nach ihrem Edelsitz und Forst Hagenau bei Schrobenhausen in Bayern, der nordwestlich von Freising lag." Dagegen spricht natürlich, daß Bischof Gottschalk den Namen schon trägt. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 18:24, 2. Dez. 2015 (CET) |
| − | * Hallo [[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] Das ist richtig, aber bei Bischof Gottschalk ist es ausschließlich als eine Herkunftsbezeichnung zu verstehen, also als Beinamen und noch nicht als (ver)erbbarer Familiennamen. Er wird ja in den Urkunden nur einmal als "Gottschalcus ex stirpe nobilium de Hagenau" (Gottschalk aus dem edlen Geschlecht von Hagenau) genannt, und sonst Bischof Gottschalk bzw. "Gottschalk von Freising". Somit war dies korrekter Weise noch kein (in heutigem Sinn) Familienname, sondern eine Herkunftsbezeichnung, auch wenn er ein Hagenauer war. Beinamen konnten sich damals bei Personen auch zu Lebzeiten ändern, z.B. wenn sie Besitzer eines neuen Lehens wurden, oder woanders hinzogen, wie Gottschalk, der Bischof von Freising wurde und dann Gottschalk von Freising (statt Gottschalk von Hagenau) genannt wurde. | + | * Hallo [[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] Das ist richtig, aber bei Bischof Gottschalk ist es ausschließlich als eine Herkunftsbezeichnung zu verstehen, also als Beinamen und noch nicht als (ver)erbbarer Familiennamen. Er wird ja in den Urkunden nur einmal als "Gottschalcus ex stirpe nobilium de Hagenau" (Gottschalk aus dem edlen Geschlecht von Hagenau) genannt, und sonst Bischof Gottschalk bzw. "Gottschalk von Freising". Somit war dies korrekter Weise noch kein (in heutigem Sinn) Familienname, sondern eine Herkunftsbezeichnung, auch wenn er ein Hagenauer war. Beinamen konnten sich damals bei Personen auch zu Lebzeiten ändern, z. B. wenn sie Besitzer eines neuen Lehens wurden, oder woanders hinzogen, wie Gottschalk, der Bischof von Freising wurde und dann Gottschalk von Freising (statt Gottschalk von Hagenau) genannt wurde. |
| | ** Hallo [[Benutzer:Wolfgang|Wolfgang]] vielen Dank für die Anmerkung. Ein Familiennname im heutigen Sinn kommt freilich noch nicht in Betracht, aber das Geschlecht hätte damit immerhin schon einen Namen. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 21:53, 2. Dez. 2015 (CET) | | ** Hallo [[Benutzer:Wolfgang|Wolfgang]] vielen Dank für die Anmerkung. Ein Familiennname im heutigen Sinn kommt freilich noch nicht in Betracht, aber das Geschlecht hätte damit immerhin schon einen Namen. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 21:53, 2. Dez. 2015 (CET) |