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Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
 
Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
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== Allgemeines ==
 
Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt.
 
Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt.