Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt. | Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt. |