Die Gebietskörperschaft ''Gemeinde'' wird durch folgende Organe vertreten:
Die Gebietskörperschaft ''Gemeinde'' wird durch folgende Organe vertreten:
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* [[Gemeinderat]] als allgemeiner Vertretungskörper
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* [[Gemeinderat]], ein allgemeiner Vertretungskörper, welcher die Bezeichnung "[[Gemeindevertretung]]" führt;
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* [[Gemeindevorstand]] (Stadtrat), bei Städten mit eigenem Statut der [[Stadtsenat]]. Die [[Gemeindevorstehung]] besteht aus dem Bürgermeister und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung als Gemeinderäten.
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* [[Gemeindevorstand]] (Stadtrat), welcher die Bezeichnung "[[Gemeindevorstehung]]" führt; bei Städten mit eigenem Statut der "[[Stadtsenat]]",
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: Die Gemeindevorstehung besteht aus dem Bürgermeister und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung als Gemeinderäte.
* [[Bürgermeister]]
* [[Bürgermeister]]
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Der Bürgermeister hat die ihm ausdrücklich durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten der Gemeinde zu besorgen.
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:Der Bürgermeister hat die ihm ausdrücklich durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten der Gemeinde zu besorgen.
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Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.
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:Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.