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Das '''Salzburger Raumplanung Glossar''' listet alle Begriffe des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auf.

=== B ===
* Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität):
Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren
* Belastung, ökologische:
Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.
* Bepflanzungsplan:
Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri-
als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).
* Bewertung:
Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)
* Biotop:
Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.
* Biotopkartierung:
Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.
* Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung:
Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.
* Biozönose (= Lebensgemeinschaft):
Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.

=== D ===
* Daseinsgrundfunktionen:
Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch
relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd.1, 7.Auflage)
* Dauersiedlungsraum:
Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.
* Demographie:
Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z.B. die wirtschaft-
liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).
* Dezentrale Konzentration:
Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren)
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003
* Disperse Siedlungsstruktur:
Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen
Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.
* Dispersion:
Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).

=== E ===
* Entwicklungsachse:
Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und
Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw. ) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungs-
einrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).
Erholung:
Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausru-
hen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u.ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederher-
stellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.
Erholungsgebiet:
Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie
sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg.
ROG § 19 Z. 3)
Erholungslandschaft:
Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine
entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. L
OOS
1993).
Erholungslandschaft:
Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen
freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erho-
lungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (<---> Erholungslandschaft, L
OOS
1993).
Erholungswert:
Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet
zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein
Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder,
Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abga-
se), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschlie-
ßungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die All-
gemeinheit.
Evaluierung:
Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche
Beschreibung).
Fauna:
Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.
Flora:
Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.
Flurplanung:
Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielset-
zungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines
Agrarverfahrens.
Freiflächengestaltung:
Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Kon-
zeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (sie-
he auch Freiraumplanung).
Freiland
-
Freifläche / Freiraum:
Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbe-
griff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich
auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht
der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da-
durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder -
geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).
Gesamtüberarbeitung 2003
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
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7
Freiraumplanung:
Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen
Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt
(siehe auch Freiflächengestaltung).
Gefahrenzonenplan:
Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975
die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der
Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
Gender-Mainstreaming:
Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Den-
kens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft er-
reicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensberei-
chen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden.
Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozes-
sen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maß-
nahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel
von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwi-
schen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung
2002, S.4).
Geoökologie:
Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Natur-
wissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt,
insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen
und zu lösen
(vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland, http://www.geooekologie.de).
Grünbestände:
Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum
(z.B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen etc.).
Grünflächensystem / Grünraumsystem / Grünzone:
Großräumiges System vegetations-
bestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut
Forstgesetz 1975).
Grünkeile:
Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Be-
reich größerer Siedlungsräume.
Grünkorridor:
Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab circa 500 m zwischen verbau-
ten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu er-
halten.
Grünordnung:
Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflä-
chen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.
Grünordnungsplan:
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf
Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der
Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des
Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in
einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende
Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.
Grünstreifen:
Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirk-
samkeit und Nutzbarkeit als Freiraum
Hauptverkehrsachse:
Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung
zwischen den Zentralen Orten. Es sind di
e Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes
und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des natio-
nalen und internationalen Verkehrssystems. Si
e stellen keine Planungsaussagen zur Recht-
fertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.
Kulturlandschaft:
Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ur-
sprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im
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Gesamtüberarbeitung 2003
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Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Aus-
prägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann
zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.
Landesplanung:
Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, über-
örtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene
zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl.
Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)
Ländlicher Raum:
Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert.
Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio-
nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung,
Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs.
Landschaft
: Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Re-
präsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff „Landschaft“ wird allerdings in
zahlreichen Bedeutungen verwendet: 1. In Ge
ographie und Raumplanung als erlebtes Land-
schaftsbild, 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungs-
bild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äu-
ßerlichen Merkmalen einheitlich erscheint, 3. In der Geographie als Erdraum in seiner ge-
samten „dinglichen Erfüllung“, 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder
naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird, 5. In der Landschaftsplanung
als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten besti
mmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt
der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Ein-
griffen durch den Menschen, 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftli-
ches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines
Erdraumausschnittes repräsentiert, 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die
Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl.
Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
Landschaftsachse:
Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für
die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.
Landschaftsbild:
Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen
Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu
Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).
Landschaftsbildpflege:
Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw.
Sanierung eines spezifischen optisch-visue
llen Erscheinungsbildes eines bestimmten Land-
schaftsteiles.
Landschaftsgefüge:
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander
und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)
Landschaftsgestaltung:
Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung,
die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenent-
wicklung ableiten soll
Landschaftsinventar
: Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die
Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
Landschaftsökologie:
Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage land-
schaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung
als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebens-
gemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio-
und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der
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Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik
beschäftigt sich die International Associa-
tion for Landscape Ecology (IALE).
Landschaftspflege
: Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung
der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewah-
ren oder zu erreichen.
Landschaftspflegedetailplan:
Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (---->
Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigen-
def.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder be-
stimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg.
NSchG).
Landschaftspflegeplan
: Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse
der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung
eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingun-
gen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (L
OOS
1993). Be-
zweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschafts-
bildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die
Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)
Landschaftsplan:
Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen
Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung
flächenbezogener Handlungs-alternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar
und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.
Landschaftsplanung:
Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung,
Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.
Landschaftsrahmenplan:
Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumord-
nung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Land-
schaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmen-
planung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Ent-
scheidungsgrundlagen.
Landschaftsräumliche Einheiten:
Geographisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare
Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geolo-
gie, Klima, Topographie, Vegetationsstruktur
en u.a.). In der geographischen Landschaftsfor-
schung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten
entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten
der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren)
unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologi-
schem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.
Landschaftsschutz
: Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Land-
schaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die im-
stande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu
gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen
und zur Sicherung des Naturgenusses.
Landschaftsschutzgebiet
: Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes
Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit
aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft
für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).
Leitbild:
Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvor-
stellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungsten-
denzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter
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Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwör-
terbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).
Managementplan
: Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und
der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksich-
tigung von landschaftsästhetischen Aspekten (L
OOS
1993).
Nachhaltigkeit:
Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösun
gsansätzen, die auf die sparsame
und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...)
derart ausgelegt sind, dass sie als Le
bensgrundlage für die nachfolgenden Generationen
erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung
sind Lösungsansätze zur Mobilisierung
nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei unter-
einander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruk-
tureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter N. versteht man eine
wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Natur-
haushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch „
Nachhalti-
ge Entwicklung
“) , (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659,
Nachhaltige Entwicklung
: „Nachhaltige Entwicklung“ heißt in Anlehnung an den
Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so
haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig er-
halten bleiben. Das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie,
Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig
tragfähigen Lösungen zu kommen.
Naherholungsgebiet
: Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss
von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert
aufweisen (gem. L
OOS
1993) (<---> Erholungslandschaft).
Naturhaushalt:
Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und
zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt).
Naturlandschaft:
Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Land-
schaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der
Waldgrenze (gem. L
OOS
1993).
Naturräumliche Gefährdungen:
Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der
Situation der geologischen, petrologisc
hen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der
Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im
alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche,
Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf
Naturschutz:
Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dau-
ernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum
Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrot-
tung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwick-
lung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. L
OOS
1993).
Ökologische Tragfähigkeit:
Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit
eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen we-
sentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen
Ortsbild
: Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck
der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grün-
anlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossberge
n u. dgl., sowie die Ansicht von einzelnen
oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische
Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft.
Gesamtüberarbeitung 2003
Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm
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Ortsrand
: Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien
Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft.
Planungssystem:
Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander.
Potentiell natürliche Vegetation:
Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Um-
weltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die
Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln.
Raumordnungsgrundsätze:
Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die
räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordneri-
schen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisie-
rung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Raumordnungsziele:
Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungs-
grundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem
sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen.
Regionale Identität:
Unter Regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbe-
völkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientier-
ten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft
aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z.B. die
Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum).
Rekultivierung:
Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in
das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der
Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnut-
zungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a.) dienen.
Retentionsflächen:
Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regen-
fällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird.
Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schub-
weisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen
sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können
aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft
und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet.
Schutzstreifen:
Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung diver-
gierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller
Nachbarschaftsbelästigungen (z.B. Immission
sschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Ge-
werbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle
Form der Abstandsflächen zu verstehen.
Suburbanisierung:
Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr
Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne
dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele be-
treffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemein-
den, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärk-
ten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslage-
rung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet
ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung
und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomera-
tionsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung
von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum
größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus.
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Sukzession:
Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Stand-
ortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer
bestimmten Bewirtschaftungsform.
Trittsteinbiotop:
Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen
Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um
linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum-
und Gebüschgruppen, Kleingewässer z.B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Land-
schaftselemente handeln.
Vertragsnaturschutz:
Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen
Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver-
besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel
haben (vgl. L
OOS
1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).
Wohlfahrtswirkung
der
Natur
: Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.
Zentraler Ort:
Unter Z.O. versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster)
von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und
im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit
Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung,
1995, S. 1117).
Zentralraum:
Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwick-
lungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die
Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen
Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirt-
schaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die
Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus.
Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten
Räumen.
Zersiedelung
: Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept
vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.