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Die '''Gemeindeaufsicht''' überprüft als Aufsichtsbehörde des [[Bundesland Salzburg|Landes]] die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden.
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Die '''Gemeindeaufsicht''' obliegt dem [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]]. Die Aufsicht umfasst das Recht zu prüfen, ob die [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]] bei Besorgung der Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich die Gesetze und Verordnungen des Landes einhalten und ob sie ihre Gebarung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig führen.  
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Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher:
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== Behörde ==
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Als Aufsichtsbehörde ist im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] die [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 11: Gemeinden|Abteilung 11: Gemeinden]] zuständig.
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* Regelungen zur Einberufung von Sitzungen
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== Aufsichtsrecht ==
* Recht auf öffentlich zugängliche Gemeindevertretungssitzungen
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Die Gemeindeordnung (GdO 1994) stellt die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene sicher.  
* Auskunftsrechten für die Bevölkerung
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*klaren Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen.
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Im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden können sich Mandatare des Gemeinderates und Bürger an die Gemeindeaufsicht wenden, um die Handlungen der Gemeinden auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
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* Regelungen über die Einberufung von Sitzungen
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* Recht auf öffentlich zugängliche Sitzungen der [[Gemeindevertretung]]
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* Auskunftsrechte für die Bevölkerung
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* klaren Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen
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Das Referat Gemeindeaufsicht ist für folgende Gemeindeabgaben zuständig:
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Im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde können sich Mandatare des Gemeinderates und Bürger an die Gemeindeaufsicht wenden, um die Handlungen der Gemeinden auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
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== Aufgaben ==
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Das Referat "Gemeindeaufsicht" im Amt der Salzburger Landesregierung ist für die Gemeindeabgaben zuständig:
    
*    Abfallwirtschaftsgebühr
 
*    Abfallwirtschaftsgebühr
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*    Vergnügungssteuer
 
*    Vergnügungssteuer
 
*    Wasserbenützungs- und Wasseranschlussgebühr   
 
*    Wasserbenützungs- und Wasseranschlussgebühr   
==Quelle==
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== Quelle ==
 
[https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/gemeinderecht-gemeindeaufsicht.aspx Salzburg gv.at]
 
[https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/gemeinderecht-gemeindeaufsicht.aspx Salzburg gv.at]
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* Salzburger Gemeindeordnung, S.GdO, § 82 <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref>
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== Fußnoten ==
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<references/>
    
[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
 
[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
 
[[Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts]]
 
[[Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts]]
 
[[Kategorie:Gebietskörperschaft]]
 
[[Kategorie:Gebietskörperschaft]]