Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.
Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
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Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur als Genossenschaftsmitglied haben Sie in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung.
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Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung.
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Für weitere Informationen steht Ihnen der
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Für weitere Informationen stehen
Obmann: Rupert Rieser, Gallwies 20, 5630 Bad Hofgastein
Obmann: Rupert Rieser, Gallwies 20, 5630 Bad Hofgastein
Obmann STV: Walter Wihart, Bürgerbergweg 17, 5630 Bad Hofgastein
Obmann STV: Walter Wihart, Bürgerbergweg 17, 5630 Bad Hofgastein