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==Gängige Familienbegriffe==
 
==Gängige Familienbegriffe==
 
===Kleinfamilie===
 
===Kleinfamilie===
Die seit den 50er-Jahren des [[20. Jahrhundert]]s übliche Familienform ist die sogenannte Kleinfamilie. Der Prototyp besteht aus Vater und Mutter, die in der Regel miteinander verheiratet sind, und ihren gemeinsamen ehelich geborenen leiblichen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern in einem Haus oder in einer Wohnung leben.
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Die seit den 1950er-Jahren des [[20. Jahrhundert]]s übliche Familienform ist die sogenannte Kleinfamilie. Der Prototyp besteht aus Vater und Mutter, die in der Regel miteinander verheiratet sind, und ihren gemeinsamen ehelich geborenen leiblichen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern in einem Haus oder in einer Wohnung leben.
 
===Patchworkfamilie===
 
===Patchworkfamilie===
 
Durch die ökonomische Veränderung und die Liberalisierung der Gesetzgebung entstand eine neue und recht vielseitige Familienform: die Patchworkfamilie. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kind oder mehrere Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen zusammen mit einem leiblichen Elternteil und dessen / deren anders- oder gleichgeschlechtlichen Lebensabschnittpartner oder -partnerin in einem Haus oder in einer Wohnung zeitweise oder dauernd zusammenleben. Die Kinder in Patchworkfamilien können daher Geschwister, Halbgeschwister oder nicht miteinander verwandt sein. Die im Haushalt lebenden Erwachsenen können ein leiblicher Elternteil von einem oder mehreren der mitlebenden Kinder sein oder mit den Kindern gar nicht verwandt sein.
 
Durch die ökonomische Veränderung und die Liberalisierung der Gesetzgebung entstand eine neue und recht vielseitige Familienform: die Patchworkfamilie. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kind oder mehrere Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen zusammen mit einem leiblichen Elternteil und dessen / deren anders- oder gleichgeschlechtlichen Lebensabschnittpartner oder -partnerin in einem Haus oder in einer Wohnung zeitweise oder dauernd zusammenleben. Die Kinder in Patchworkfamilien können daher Geschwister, Halbgeschwister oder nicht miteinander verwandt sein. Die im Haushalt lebenden Erwachsenen können ein leiblicher Elternteil von einem oder mehreren der mitlebenden Kinder sein oder mit den Kindern gar nicht verwandt sein.