Änderungen

Zeile 3: Zeile 3:  
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
 
Die Anerkennung der medizinisch-heilenden Wirkung bezieht sich nicht auf das Moorgebiet im Allgemeinen oder als Ganzes, sondern nur auf ganz bestimmte Flächen, für die deren Eigentümer im Einzelnen durch Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin beantragt und nachgewiesenen haben.
 
Die Anerkennung der medizinisch-heilenden Wirkung bezieht sich nicht auf das Moorgebiet im Allgemeinen oder als Ganzes, sondern nur auf ganz bestimmte Flächen, für die deren Eigentümer im Einzelnen durch Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten die behördliche Anerkennung und zulässige Nutzung für Zwecke der Kurmedizin beantragt und nachgewiesenen haben.
Medizinisch und sanitätsrechtlich relevant ist dabei eine bestimmte Konzentration und Mineralisierung von geologischen oder geologisch-biologischen Stoffen in feinkörnigem Zustand, die entsprechend aufbereitet, mit Wasser vermischt und erwärmt werden kann und derart für verschiedene Therapien ( z. B. Moorbäder und Moorpackungen ) geeignet sind. Einfach nur natürliches Moor zu verwenden, kann nicht die erwünschte Wirkung erzielen. Natürliches Moor ist mikrobiologisch nicht immer einwandfrei. Der Begriff ''Heilmoor'' kann daher missverständlich sein.
+
Medizinisch und sanitätsrechtlich relevant ist dabei eine bestimmte Konzentration und Mineralisierung von geologischen oder geologisch-biologischen Stoffen in feinkörnigem Zustand, die entsprechend aufbereitet, mit Wasser vermischt und erwärmt werden kann und derart für verschiedene Therapien ( z. B. Moorbäder und Moorpackungen ) geeignet sind. Einfach nur natürliches Moor zu verwenden, kann nicht die erwünschte Wirkung erzielen. Medizinisch geeignet ist nur eine bestimmte, zumeist tiefer liegende Schicht. Natürliches Moor ist mikrobiologisch nicht immer einwandfrei. Der Begriff ''Heilmoor'' kann daher missverständlich sein.
    
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==